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HEV Schweiz: Nationalrat ebnet Weg für Einigung bei Steuerabzügen

Zürich (ots)

Der Nationalrat hat gestern beschlossen, die Staffelung der Steuerabzüge für energetische Massnahmen auf bis zu zwei weitere Steuerperioden auszudehnen. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass damit der Weg für einen Kompromiss zwischen den beiden Kammern geebnet worden ist. Gesamterneuerungen erweisen sich oftmals als umfassender und zielführender als vereinzelte Verbesserungen.

Einer der strittigsten Punkte innerhalb der Energiestrategie 2050 sind die steuerlichen Abzüge für energetische Erneuerungsmassnahmen Der Nationalrat ebnete gestern mit einem Kompromissvorschlag den Weg zu einer Einigung. Wird eine Liegenschaft umfassend energetisch erneuert, dann fallen innert Jahresfrist hohe Kosten an welche nicht selten das steuerbare Einkommen deutlich übersteigen. Dadurch können nicht die gesamten Aufwendungen für energetische und wertvermehrende Massnhamen von den Steuern abgezogen werden. Seit Jahren beflügelt diese Praxis das Umsetzen von Einzelmassnahmen, leider oft ohne Erneuerungskonzept und nicht aufeinander abgestimmt. Mit seinem Entscheid, die nicht berücksichtigten Kosten in den zwei folgenden Steuerperioden noch zum Abzug bringen zu können, schlägt der Nationalrat einen Kompromiss in der bisherigen Debatte vor. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass mit diesem Vorschlag ein Weg gefunden wurde weiterhin Gesamterneuerungen zu unterstützen und zu fördern. Mit einer Staffelung der steuerlichen Abzüge wird den energetischen Gesamterneuerungen neuer Aufschwung beschert. Insbesondere die Dämmung der Gebäudehülle geschieht deutlich öfter innerhalb einer Gesamterneuerung als dies bei Einzelmassnahmen der Fall ist. Soll die energetische Erneuerungsrate angehoben werden, dann ist eine entsprechende Unterstützung notwendig. Hiervon profitieren Mieter und Vermieter gleichermassen. Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller Sicht essentiell. Es geht nicht an, dass die Energiestrategie alleine auf dem Buckel der Eigentümer sowie der Mieter finanziert wird.

Kontakt:

HEV Schweiz

Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, Tel. 079 642 28 82
Thomas Ammann, Ressortleiter Energie- und Bautechnik, Tel. 044 254 90
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E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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