HEV Schweiz: Die Wohneigentumsbesteuerung harrt einer Lösung
Zürich (ots)
Bei den Beratungen um die parlamentarische Initiative "Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung" geht es einen Schritt weiter. Die ständerätliche Kommission WAK hat die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen zu den Auswirkungen verschiedener Umsetzungsvarianten beauftragt. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) erwartet, dass die Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage nicht ungebührlich verzögert wird und die ungerechte Belastung der Wohneigentümer mit der Eigenmietwertsteuer endlich fällt.
Mit den Aufträgen an die Verwaltung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung in Angriff genommen worden. Die Verwaltung wird nun die finanziellen und administrativen Auswirkungen verschiedener Abzugsvarianten im Zusammenhang mit steuerlichen Abzügen untersuchen.
Der Präsident des HEV-Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, begrüsst die Bemühungen der Kommission und hofft auf eine baldige Lösung: "Es ist an der Zeit, dass endlich eine Lösung beim Eigenmietwert gefunden wird. Die Petition des HEV Schweiz hat bewiesen, wie gross und dringlich das Bedürfnis der Wohneigentümer nach einer Abschaffung der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung ist." Über 145'000 Personen unterzeichneten die HEV-Petition "Eigenmietwert abschaffen", die im November 2016 dem Parlament übergeben wurde.
Der nun vorgesehene generelle Systemwechsel für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz bietet eine Chance für eine faire Lösung. Der Ansicht ist auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates. Der HEV Schweiz unterstützt den vorgesehenen generellen Systemwechsel für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz durch die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung und der Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, Unterhaltskosten und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Wohnimmobilie.
Der HEV Schweiz erwartet, dass die Verwaltung die Aufträge der Kommission zu möglichen Varianten zügig an die Hand nimmt und die Umsetzung der parlamentarischen Initiative vor Ablauf der vorgesehenen zwei Jahre erfolgt. Zu beachten ist auch, dass bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung Rechnung getragen werden muss. Der Traum vom Eigenheim darf auch für Junge keine Illusion bleiben. Dem kann beispielsweise mit einem Ersterwerberabzug Rechnung getragen werden.
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