HEV Schweiz: HEV Schweiz begrüsst Vorentwurf zur Abschaffung des Eigenmietwertes
Zürich (ots)
An ihrer gestrigen Sitzung hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einen konkreten Gesetzesentwurf zur Änderung zur Wohneigentumsbesteuerung präsentiert. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst, dass die drei Hauptforderungen des Verbandes, namentlich die Abschaffung des Eigenmietwertes, die Förderung des Wohneigentums für Ersterwerber und die Regelung des privaten Schuldzinsabzuges konsequent umgesetzt werden.
Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, zeigt sich über den konkreten Gesetzesentwurf erfreut: "Natürlich werden wir die Vorlage im kommenden Vernehmlassungsverfahren nun noch detailliert prüfen. Ich freue mich aber schon jetzt sehr darüber, dass hier ein Meilenstein erreicht worden ist. Der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung kann so endlich ein Ende gesetzt werden."
Der präsentierte Gesetzesentwurf basiert auf den von der Kommission bereits im vergangenen Jahr festgelegten Eckpunkten. Zukünftig müssen Eigentümer für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Gleichzeitig entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen, Denkmalpflege und Umweltschutz nimmt die Kommission die Kantone in die Pflicht, die die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beibehalten können.
Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz in der bisherigen Form entfällt zukünftig ebenfalls. Der HEV Schweiz unterstützt die Forderung der WAK-S, den privaten Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen grundsätzlich zu erhalten. Das ist konsequent, denn wenn ein Ertrag versteuert werden muss, müssen auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen abzugsfähig sein. Dies betrifft beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen. Die Kommission hat dazu entschieden, verschiedene Varianten in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Gesetzesvorlage trägt endlich auch dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung adäquat Rechnung. Der zeitlich und betragsmässig begrenzte Ersterwerberabzug ist ein geeignetes Mittel, um sicherzustellen, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleiben muss.
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