HEV Schweiz: Verfahren für Entschädigungen bei neuen «Flugstrassen» bleibt ungeregelt
Zürich (ots)
Der Nationalrat hat es unterlassen, klare Regeln für Entschädigungsverfahren infolge Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen ins Enteignungsgesetz aufzunehmen. Er stellt sich damit gegen die Anträge seiner Rechtskommission. Bei neuen «Flugstrassen» besteht somit nach wie vor kein direkter Zugang zum Rechtsweg. Der HEV Schweiz ist enttäuscht, dass eine knappe Mehrheit des Nationalrates keine Rechtssicherheit für die betroffenen Eigentümer schaffen will.
Die Teilrevision des Enteignungsgesetzes wird derzeit im Parlament beraten. Sie sieht Anpassungen im Verfahrensrecht vor. Der HEV Schweiz fordert, dass die Verfahren der Entschädigungen bei Fluglärmimmissionen in die Revision des Enteignungsgesetzes miteinbezogen werden. Diese Verfahren werden im geltenden Gesetz nicht geregelt, sondern gänzlich der Rechtsprechung überlassen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts führt jedoch nicht zu Rechtssicherheit. Denn sie hat stets den Einzelfall im Auge - und nicht eine allgemeingültige Regelung. Die Rechtskommission wollte daher im Enteignungsgesetz eine Lösung für eine rechtliche Gleichbehandlung der Betroffenen schaffen. Bei neuen Pisten oder Betriebsreglementsänderungen von bestehenden Flughäfen sollte nach dem Willen der Kommission für die betroffenen Eigentümer ein direkter Zugang zum Recht geöffnet werden, wenn plötzlich neue Gebiete direkt überflogen oder Gebiete neu durch Lärmimmissionen übermässig belastet werden. Zu diesem Zweck sollte den neu übermässig Betroffenen durch den Flughafeninhaber eine persönliche Anzeige zur Anmeldung ihrer Ansprüche zugestellt werden müssen. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Betroffenen von ihrem Recht rechtzeitig erfahren und ihre Entschädigung geltend machen können. Leider lehnte die äusserst knappe Mehrheit des Nationalrates den Vorschlag ihrer Kommission ab. Den Betroffenen werden damit weiterhin unnötig Steine in den Weg gelegt, wenn sie eine Entschädigung geltend machen wollen.
Die Lösung dieser Problematik harrt seit langem einer Lösung. Bereits der Vorstoss von aNR Rolf Hegetschweiler "Fluglärm. Verfahrensgarantien" aus dem Jahr 2002 hatte klare Verfahrensregeln bei Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen zum Ziel. Anders als bei Strasse und Schiene konzentriert sich der Lärm nicht auf die Infrastruktur (Flughafen). Die «Flugstrassen» sind nicht an die Infrastruktur (Flughafen) gebunden, sondern hängen vielmehr in entscheidender Weise von den jeweiligen Betriebsreglementen ab. Die Verfahrensregeln tragen dieser Tatsache bis heute nicht Rechnung; dies obwohl die Anliegen von aNR Rolf Hegetschweiler in einer Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats im Jahr 2008 übernommen und vom Parlament erneut unterstützt wurden.
Der HEV Schweiz bedauert, dass der Nationalrat keine Lösung für die bestehende Problematik der Entschädigungsverfahren bei Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen ins Enteignungsgesetz aufnehmen will. Der HEV Schweiz hofft, dass der Ständerat die erforderlichen Verfahrensgarantien verankern und damit endlich Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen wird.
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