HEV Schweiz: Eigenmietwert-Abschaffung nicht auf die lange Bank schieben
Zürich (ots)
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat die Bundesverwaltung mit der Auslotung der im Vernehmlassungsverfahren umstrittenen Eckpunkte für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beauftragt. Der HEV Schweiz hält dezidiert fest, dass die Revision damit nun nicht auf die lange Bank geschoben werden darf.
Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, stellt dazu fest: «Ich werde ständig von Wohneigentümern angegangen, die ungeduldig einer Lösung bei der nicht nachvollziehbaren Eigenmietwertbesteuerung harren. Der grosse Erfolg der HEV-Petition brachte dies überdeutlich zum Ausdruck. Die vertieften Abklärungen für eine politisch mehrheitsfähige Gesetzesrevision durch die WAK-S sind zwar begrüssenswert. Aber: Die Arbeiten dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden! »
Besteuerung eines fiktiven Einkommens muss endlich enden
Der HEV Schweiz begrüsste in der Vernehmlassung den Revisionsvorschlag zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung grundsätzlich. Der HEV Schweiz fordert seit langem die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, zumindest in Bezug auf selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz. Dabei ist insbesondere auch dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung sowie einer systemkonformen Regelung des privaten Schuldzinsabzugs angemessen Rechnung zu tragen. Der HEV Schweiz unterstützt zudem eine Lösung, welche die Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge vorsieht (Variante 1 der Vernehmlassungsvorlage). Wer Vermögenserträge versteuert, beispielsweise aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen, muss auch den mit der Ertragserzielung verbundenen Aufwand abziehen können. Das ist systemkonform. Gleiches muss auch für die Abzüge des Liegenschaftsunterhalts und der weiteren Gewinnungskosten gelten. Mit Bezug auf Abzüge zur Förderung von Energiespar-, Umwelt- und Denkmalschutzmassnahmen setzt sich der HEV Schweiz zumindest für deren Gewährungskompetenz auf kantonaler Ebene ein.
Zügiges Handeln gefordert
Der HEV Schweiz setzt nun auf eine rasche Klärung der umstrittenen Punkte durch die Verwaltung, damit die WAK-S an ihrer nächsten Sitzung die Gesetzesrevision zuhanden der weiteren parlamentarischen Beratungen verabschieden kann.
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