Notsituation erfordert Solidarität von allen Seiten
Zürich (ots)
Die durch COVID-19 ausgelöste Lage und die darauffolgenden Anordnungen durch den Bundesrat sind einschneidend. Sie fordern gleichermassen unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und auch die Eigentümer, Vermieter und Mieter. Der HEV Schweiz fordert alle Seiten zur gegenseitigen Solidarität auf.
Infolge der durch COVID-19 ausgelösten Pandemie hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als "ausserordentliche Lage" gemäss Epidemiengesetz eingestuft. Er hat einschneidende Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie grossen Teilen der Wirtschaft erlassen. Die gesamte Bevölkerung ist betroffen und dringend aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen. Um die Situation zu meistern, ist Solidarität von allen gefragt.
Die Massnahmen des Bundesrates sind sehr einschneidend für die Bevölkerung sowie für weite Teile der Wirtschaft. Die Massnahmen sind zum Schutz von Bevölkerung und Volkswirtschaft jedoch notwendig. Der HEV Schweiz trägt die Massnahmen des Bundesrates vollumfänglich mit. Notrechtliche Eingriffe ins Privatrecht - etwa die vom Mieterverband geforderte Aushebelung des Mietrechts - lehnt der Hauseigentümerverband jedoch entschieden ab. Kündigungsverbote und Aufrufe zur Zahlungsverweigerung lösen keine Probleme, sie schaffen lediglich neue. In dieser ausserordentlichen Situation ist Solidarität von allen gefragt. Dies gilt für Eigentümer, Vermieter als auch Mieter und ebenso für Banken und weitere Leistungserbringer.
Krisensituationen erfordern individuelle Regelungen
Die vom Bundesrat in Kraft gesetzten Massnahmen wirken sich auch direkt oder indirekt auf die Immobilieneigentümer aus. So etwa in ihrer Eigenschaft als Bauherren von Renovationsarbeiten oder als Käufer eines im Bau befindlichen Hauses oder einer Wohnung, wenn sich die Fertigstellung infolge der Epidemie verzögert. Getroffen werden auch Vermieter von Gewerberäumen, deren Mieter von angeordneten Betriebsbeschränkungen bzw. -schliessungen betroffen sind. Ungeachtet der unverändert bestehenden Rechtslage ist der aktuellen Ausnahmesituation angemessen Rechnung zu tragen. Die Betroffenheit sowie auch die vertraglichen und die finanziellen Verhältnisse sind sehr unterschiedlich. Erforderlich ist die Bereitschaft der Parteien zum gegenseitigen Aushandeln von situationsspezifischen Lösungen. Bund und Kantone stellen zudem erhebliche Mittel für besonders betroffene Unternehmen und Private bereit.
Notverkäufe sind zu vermeiden
Sind die Partner nicht zu Verhandlungen bereit, sind mit zunehmender Dauer der Krise Notverkäufe von Liegenschaften zu befürchten. Solche Zwangsverkäufe gefährden die Existenz der betroffenen Wohneigentümer und Unternehmen mit deren Geschäftsräumlichkeiten. Folgen solcher Notverkäufe sind aber auch Zahlungsausfälle bei den Hypothekargebern und Bauunternehmern, Hauswarten, Energielieferanten etc. Die Hypothekenschulden in der Schweiz betragen rund 1'000 Milliarden Franken - ein Immobiliencrash infolge von zahlreichen Notverkäufen hätte gravierende Auswirkungen auf unsere gesamte Volkswirtschaft.
Angekündigte Unterstützungsmassnahmen des Bundes
Der Bund und auch bereits verschiedene Kantone haben enorme Summe zur Unterstützung der Wirtschaft und für Härtefälle gesprochen. Der Hauseigentümerverband Schweiz seinerseits hat Bundesrat Guy Parmelin als zuständigen Departementsvorsteher aufgefordert, bei seinen Unterstützungsmassnahmen auch die Betroffenheit des Immobilienmarktes auf den aktuellen bundesrätlichen Radarschirm zu nehmen. In die angekündigten Gespräche sind auch Vertreter der Immobilieneigentümer ebenso wie der Hypothekargeber miteinzubeziehen.
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