Revision des Enteignungsgesetzes: Aushöhlung der Eigentumsgarantie!
Zürich (ots)
Das Parlament verpasst die Chance, das Enteignungsgesetz inhaltlich zu überarbeiten. Der HEV Schweiz ist enttäuscht, dass das Parlament bei der Teilrevision unnötige verfahrensrechtliche Änderungen vorgenommen hat. Erforderlich wäre stattdessen eine faire Lösung für die Entschädigung staatlicher Eingriffe in die Nutzung des Eigentums, insbesondere im Zusammenhang mit planerischen Massnahmen.
Nach dem Nationalrat hat der Ständerat die Teilrevision des Enteignungsgesetzes nun zum zweiten Mal beraten. Sie sieht vor allem Änderungen im Verfahrensrecht vor. Diese sind nach Auffassung des HEV Schweiz zum grossen Teil nicht notwendig, denn das Enteignungsverfahren ist eingespielt und funktioniert seit Jahren sehr gut.
Unerlässliche inhaltliche Überarbeitung
Erforderlich wäre hingegen eine inhaltliche Überarbeitung des Enteignungsrechts, nicht nur des Enteignungsverfahrens. Das Grundeigentum wird zunehmend durch staatliche Eingriffe in der Nutzung eingeschränkt, welche die Eigentümer insbesondere aufgrund der Rechtsprechung zu den materiellen Enteignungen weitgehend entschädigungslos hinnehmen müssen. Dies führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten. In jüngster Zeit, seit der RPG I-Revision, in Kraft seit 1. Mai 2014, hat sich das Problem bei sogenannten planerischen Massnahmen noch verschärft. Mehrwerte bei Auf- und Umzonungen werden durch Kantone und Gemeinden teils erheblich abgeschöpft. Umgekehrt müssen die Eigentümer planerische Minderwerte grösstenteils entschädigungslos hinnehmen. Dadurch wird die Eigentumsgarantie ausgehöhlt und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen. Auch in der Rechtslehre wird dies kritisiert. Der HEV Schweiz fordert deshalb eine Revision des Enteignungsgesetzes, welche sich der bestehenden Problematik der Entschädigung staatlicher Eingriffe ins Eigentumsrecht tatsächlich annimmt.
Das Parlament weigert sich, in diesen wichtigen Belangen korrigierend einzugreifen und Hand für eine faire Lösung zu bieten. Der HEV Schweiz bedauert dies sehr und hofft auf die Ablehnung dieser unnötigen Teilrevision des Enteignungsgesetzes in der Schlussabstimmung. Dies würde den Weg ebnen, um die bestehende Problematik von schleichenden entschädigungslosen Eigentumsbeschränkungen mit einer echten inhaltlichen Gesetzesrevision anzugehen.
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