NEIN zu diesem CO2-Gesetz
Zürich (ots)
Der Vorstand des HEV Schweiz hat mit 12 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die NEIN-Parole zur vorliegenden Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen. Die Vorlage kommt am 13. Juni an die Abstimmungsurne. Erhebungen und Rückmeldungen aus den 125 regionalen HEV-Sektionen zeigen, dass die Meinungen zu dieser Abstimmungsvorlage innerhalb der rund 340'000 Mitglieder enorm breit gefächert sind. Wenn auch die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 im Grundsatz nicht bestritten sind, so ist es aber der von National- und Ständerat beschleunigte Absenkungspfad mit seinen stark verkürzten Investitionszyklen. Der hieraus resultierende massiv erhöhte Kostendruck führt bei einer Mehrheit der HEV-Mitglieder zu einer ablehnenden Haltung. Der Beschluss des Vorstandes widerspiegelt in seinem Ergebnis auch die Meinungsäusserung der Delegiertenversammlung des HEV Schweiz vom Dezember 2020, an der mit einer deutlichen Mehrheit von gut zwei Dritteln der 580 Stimmenden das Referendum zu diesem CO2-Gesetz verlangt wurde.
Der HEV Schweiz bekennt sich zur Energiestrategie und zu den Bestrebungen des Bundesrates, den Gesamtenergiebedarf zu senken und den Treibhausgas-Ausstoss zu reduzieren. Die nun vorliegende Totalrevision des CO2-Gesetzes zeigt sich aber einseitig und schlägt ein Tempo an, das nicht mit den Erneuerungszyklen im Gebäudebereich vereinbar ist. Die Hauptkritik des HEV gilt folgenden Punkten der Gesetzesvorlage:
- In diesem CO2-Gesetz wird für den Gebäudesektor als einziger Bereich ein verbindlicher Zielwert von minus 50 Prozent des Treibhausgas-Ausstosses bis 2027 vorgesehen. Dies obwohl gerade dieser Sektor bis anhin am stärksten zur Senkungsleistung beigetragen hat. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) konnte der Treibhausgas-Ausstoss im Gebäudebereich bereits vor drei Jahren gegenüber 1990 um 34 Prozent gesenkt werden. Dies entspricht dem anteiligen Zielwert von 2030 für den Gesamt-Ausstoss.
- Der Fokus dieses CO2-Gesetzes ist zu einseitig auf die Treibhausgas-Reduktion gerichtet und blendet den damit verbundenen steigenden Strombedarf aus.
- Der in diesem CO2-Gesetz für Gebäude schon ab 2023 vorgesehene Grenzwert von 20 kg CO2 pro m2 beheizte Fläche führt dazu, dass schon ab 2023 bei vier Fünfteln der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist z.B. ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen möglich.
- Die Gesamtkosten-Belastung durch einen Heizungsersatz kann sich je nach Objekt und Lage aufgrund zusätzlich erforderlicher Dämm-Massnahmen gegenüber den Kosten des Heizungsaggregats verdoppeln bis verdreifachen. Der kritische Punkt liegt hier beim unmittelbar und vollumfänglich aufzubringenden Investitionsvolumen. Ein Verweis auf die Amortisation während der nachfolgenden Lebensdauer hilft einem betroffenen Wohneigentümer rein gar nichts.
- Allein die HEV-Mitglieder investieren bereits heute jährlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften (Basis: Mitgliederbefragung 2019 mit 20'000 Rückmeldungen). Auf den gesamten Schweizer Wohnimmobilienmarkt hochgerechnet bedeutet dies jährliche Investitionen von mehr als 20 Milliarden Franken, die zu einem Grossteil Energieeinsparungen und Verminderungen des Treibhausgas-Ausstosses bewirken.
Im Gesamtfazit des HEV Schweiz zeigt sich für die aktuell vorliegende, am 13. Juni zur Abstimmung anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes deshalb: zu einseitig, zu schnell, zu tiefgreifend und damit für viele Wohneigentümer finanziell nicht stemmbar.
Mit einer spezifischen Informationskampagne wird der HEV diese kritischen Elemente an die Verbandsmitglieder und weitere Interessierte herantragen.
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