Ablehnung der Gletscher-Initiative und der Gegenvorschläge
Zürich (ots)
Die vorberatende Kommission des Nationalrats hat sich entschieden, der Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" (Gletscher-Initiative) trotz des bestehenden Gegenvorschlags des Bundesrats einen eigenen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der HEV Schweiz hat hierfür kein Verständnis.
Die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" (Gletscher-Initiative) will das aus dem Klimaübereinkommen von Paris vom Dezember 2015 abgeleitete Verminderungsziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen für das Jahr 2050 in die Verfassung schreiben. Der direkte Gegenvorschlag des Bundesrats beinhaltet ebenfalls ein Netto-Null Ziel bis 2050, aber abweichend von der Volksinitiative sollen fossile Energien nicht verboten und die CO2-Emissionen durch Senken im In- oder Ausland neutralisiert werden. Die vorberatende Kommission des Nationalrats präsentiert noch zusätzlich einen eigenen Gegenvorschlag, welcher die Anliegen des Bundesrats nicht auf Verfassungs- sondern auf Gesetzesstufe für eine rasche Umsetzung regeln soll.
Die Volksinitiative geht aus Sicht des HEV Schweiz deutlich zu weit. Die Initiative ist zu absolut und mit zu vielen starren Zielen formuliert. Und sie gibt keinerlei Antworten auf die Frage, wie diese erreicht werden sollen. Bei der Umsetzung der Forderungen geht die Initiative noch weiter, als dies die Änderung des CO2-Gesetzes vorgesehen hätte, welche an der Urne abgelehnt wurde. Fossile Brenn- und Treibstoffe und damit fossile Heizungen sollen ab 2050 verboten werden. Für Immobilieneigentümer hätte das zur Folge, dass zwar ab 2026 fossile Heizungen in beschränktem Umfang noch eingebaut, ab 2050 jedoch nicht mehr betrieben werden dürften.
Der HEV Schweiz hat das Ziel des Bundesrates, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, stets unterstützt und wird dies auch weiterhin so handhaben. Es ist klar, dass es eine Absenkung braucht, aber mit realistischen Massnahmen in einem realistischen Zeitraum. Der Anstieg der Treibhausgase brauchte seine Zeit, ebenso braucht dies nun deren Senkung. Das Festhalten am Netto-Null Ziel bis 2050 ist absolut ausreichend - es braucht hierfür keine Bestimmung weder in der Verfassung noch im Gesetz. Entsprechend erachtet der HEV Schweiz weder die Initiative noch die Gegenvorschläge als notwendig und lehnt diese ab.
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