Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

Rechtskommission erteilt eigentümerfeindlichen Vorstössen eine Absage

Zürich (ots)

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat anlässlich ihrer Sitzung vom 18./19. August 2022 verschiedene Vorstösse zur Beschneidung der Eigentümerrechte verworfen. Der HEV Schweiz begrüsst die Ablehnung der Vorstösse durch die Mehrheit der Kommission und wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat ebenfalls gegen die eigentümerfeindlichen Ansinnen ausspricht.

Kein Zwang zu einseitigen Mietvertragsänderungen und weiteren formalen Stolpersteinen.

Die Mehrheit der Kommission entschied sich folgerichtig gegen einen Zwang für Vermieter, den Ehegatte oder eingetragener Partner eines Mieters in den bestehenden Mietvertrag aufnehmen zu müssen. Ein Vermieter könnte damit insbesondere auch die Zahlungsfähigkeit des aufgezwungenen neuen Mieters nicht mehr überprüfen, womit seine Rechtsposition angesichts beachtlicher Mietzinsausfallrisiken schwerwiegend beeinträchtigt wäre. Zudem sind Ehegatten und eingetragene Partner durch die geltenden mietrechtlichen Bestimmungen bereits ausreichend geschützt. Es besteht somit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Ein weiterer Vorstoss forderte die Einführung von zusätzlichen Formularpflichten und einen massiven Ausbau von Formerfordernissen für Vermieter von Wohnräumen. Zudem sollten Mieter ein-seitige "Umgestaltungsrechte" eines vereinbarten Mietvertrags erhalten. Schon heute muss ein Vermieter im Mietrecht diverse Formalien beachten. Weitere Formhürden und formale Stolper-steine für Vermieter sind nicht angebracht. Auch die Kommission ist der Ansicht, dass eine missbräuchliche Verwendung von befristeten Mietverträgen von Gerichten nicht gestützt wird und eine Anpassung des Rechts daher nicht notwendig ist.

Der HEV Schweiz ist erfreut, dass sich die Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen hat, diesen Ansinnen keine Folge zu geben.

Sinnvolle Fristenregelungen sollen nicht eingeschränkt werden

Zwei weitere Vorstösse fordern, dass in gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten entgegen dem Willen des Gesetzgebers ein Fristenstillstand während gewissen Zeiten gilt und dass bei Kündigungen zukünftig eine andere Berechnung der Frist ab Zustellung eingeführt werden soll, was zu Verfahrensverzögerungen führen wird. Beide Vorstösse zielen darauf ab, dass die Position von Mietern ohne Grund erheblich gestärkt und die Interessen des Vermieters weniger gewichtet und eingeschränkt werden. Die Mehrheit der Kommission hat daher folgerichtig beschlossen, auch diesen Vorstössen eine klare Absage zu erteilen und sie dem Nationalrat zur Ablehnung empfohlen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 17.08.2022 – 12:35

    Nationalratskommission unterstützt Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer

    Zürich (ots) - Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat an ihrer Sitzung vom 15./16. August 2022 endlich die Beratungen zur Abschaffung der schädlichen "Eigenmiet-Steuer" auf selbstgenutztes Wohneigentum abgeschlossen. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Mehrheit der Kommission das heutige System der ungerechten Besteuerung als nicht ...

  • 01.07.2022 – 18:47

    Delegiertenversammlung 2022 des HEV Schweiz in Münchenstein/BL

    Zürich (ots) - Am 1. Juli fand in Münchenstein/BL die 107. Delegiertenversammlung des Hauseigentümerverbandes Schweiz statt. Rund 400 Delegierte und Gäste aus Politik, Behörden und Wirtschaft folgten - nach zwei Jahren im unfreiwilligen Schriftverfahren - der Einladung zu einer physischen Versammlung von Angesicht zu Angesicht. Neben den statutarischen Traktanden standen dieses Jahr die Abschaffung des ...