Gletscher-Initiative Nein, direkter Gegenvorschlag Nein, hingegen Ja zur Einführung einer Verjährungsfrist ausserhalb der Bauzone
Zürich (ots)
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) lehnt den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative ab. Ebenso beantragt die Kommission ihrem Rat, die bereits bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative zur Ablehnung. Im Weiteren unterstützt eine Mehrheit der UREK-S die Einführung einer Verjährungsfrist beim Bauen ausserhalb der Bauzone. Der HEV Schweiz ist erfreut über alle drei Entscheide und begrüsst diese.
Die UREK-S lehnt den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative einstimmig ab. Sie bestärkt damit ihrerseits den vom Parlament in der Herbstsession angenommenen indirekten Gegenvorschlag. Ebenfalls beantragt sie dem Ständerat die Ablehnung der bereits bedingt zurückgezogenen Gletscher-Initiative. Nötig ist diese Empfehlung allerdings lediglich für den Fall, dass die Volksinitiative nach einem Volks-Nein zum indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative überhaupt zur Abstimmung gelangen würde. Der HEV hat sich von Anfang an ebenfalls gegen beide Vorlagen ausgesprochen und zeigt sich somit erfreut über diese beiden Entscheide der UREK-S.
Ebenso stösst die von der Kommission bekräftigte Einführung einer Verjährungsfrist bei Bauten ausserhalb der Bauzone beim HEV Schweiz auf Zustimmung. Der Verband begrüsste das mittels einer Motion der Schwesterkommission UREK-N sowie einer Standesinitiative des Kantons Wallis lancierten Anliegen von Beginn. Demgemäss soll - analog der gebräuchlichen und bewährten Verjährung für rechtswidriges Bauen in der Bauzone - eine gleichlautende Bestimmung für illegale Bauten in der Nichtbauzone im Raumplanungsgesetz festgeschrieben werden. Viele Kantone kennen bereits eine solche Verjährungsfrist. Durch die neuste Rechtsprechung sei Rechtsunsicherheit geschaffen worden. Dieser Unsicherheit soll nun mit einer einheitlichen Gesetzesgrundlage auf Bundesebene begegnet werden. Eine Mehrheit der UREK-S empfiehlt deshalb der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die Aufnahme dieses Anliegens in der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes zu prüfen.
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