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HEV Schweiz

NEIN zur einseitigen und praxisfeindlichen Änderung der Mietrechtsverordnung

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat einen Entwurf für eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in die Vernehmlassung geschickt. Der HEV Schweiz lehnt die einseitigen Änderungen zulasten der Vermieter ab. Die Vorschläge würden in der Praxis einen enormen Zusatzaufwand verursachen. Sie würden zu Rechtsunsicherheit führen und Auseinandersetzungen vor Schlichtungsbehörden und Gerichten provozieren. Deren Verfahren würden sodann mit enormem Beweis- und Prüfaufwand aufgebläht. Eine rasche niederschwellige Schlichtung wäre nicht mehr möglich.

Der HEV Schweiz lehnt die vorgeschlagene Änderung der Mietrechtsverordnung (VMWG) vollumfänglich ab:

  • Die Vorschläge sollen einseitig Mieterinnen und Mieter übervorteilen - und zwar mit der Giesskanne, unabhängig von Einkommens- und Vermögenssituation. Andererseits sollen Hauseigentümer/Vermieter und Investoren zusätzlich belastet werden. Damit missachtet der Bundesrat, dass die Inflation, die damit einhergehende Teuerung und die gestiegenen Lebenshaltungskosten die gesamte Bevölkerung der Schweiz treffen - nicht nur Mieterinnen und Mieter. Gerade Eigentümer/Vermieter und Investoren bezahlen seit Monaten deutlich höhere Hypothekarzinsen. Das eigentliche Problem auf dem Wohnungsmarkt, nämlich die Wohnungsknappheit, wird mit diesen Vorschlägen nicht gelöst oder gemindert.
  • Es besteht kein Bedarf für mietzinsdämpfende Massnahmen: Bei vielen Mieterinnen und Mietern liegen die Kosten ihrer aktuellen Mietverträge auf einem verhältnismässig tiefen Niveau. Der Hauptgrund hierfür ist, dass sie oft schon seit Jahren in denselben Wohnungen leben und in dieser Zeit von stabilen oder sogar sinkenden Mieten profitiert haben. Dies ist vor allem auf den langfristig fallenden Referenzzinssatz zurückzuführen. Die Durchschnittsmiete in der Schweiz für neue und alte Wohnungen beträgt laut Bundesamt für Statistik 1'412.- Franken. Seit 2000 werden im Durchschnitt nur 14 bis 18 Prozent des Bruttoeinkommens für die Miete aufgewendet. Angesichts dieser Fakten ist es unverständlich, dass die geltenden Mietzinsregeln, welche seit 1990 eingespielt sind vom Verordnungsgeber einseitig zulasten der Vermieter/Eigentümer verändert werden sollen.
  • Das Mietrecht krankt bereits heute an zu vielen komplizierten Formvorschriften mit den vorgeschlagenen zusätzlichen Vorgaben würden für private Vermieter weitere Formfallen aufgestellt und die Verwaltung massiv verkompliziert. Folge wäre ein weiterer Rückzug der Privaten vom Mietwohnungsmarkt.
  • Die Mietrechtsanpassungen sind einseitig und kontraproduktiv, sie würden die Investitionen in Wohnraum unattraktiver machen und so die Angebotsentwicklung weiter ausbremsen. So möchte der Bundesrat kurzfristig die Mietzinse dämpfen und den Mietwohnungsmarkt noch mehr verbürokratisieren. Die Verschärfungen des Mietrechts würden den Markt weiter lähmen, so dass der erforderliche Bau von neuem Wohnraum nicht stattfinden könnte und die nötige zusätzliche Bewegung unter den Bestandesmieten ausbliebe.

Zu den schädlichen Auswirkungen der Änderungen in der Praxis verweisen wir auf die begründete Ablehnung der einzelnen Verordnungsbestimmungen in unserer detaillierten Stellungnahme auf der HEV Schweiz Website

Pressekontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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