Kernkraftwerk Mühleberg: Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung - Gleichbehandlung des Kernkraftwerkes Mühleberg
Bern (ots)
Die BKW FMB Energie AG (BKW) hat beim Bundesrat das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) eingereicht. Sie beantragt aus sachlichen und rechtlichen Gründen die bewilligungsmässige Gleichbehandlung mit den andern schweizerischen Kernkraftwerken, insbesondere mit dem KKW Beznau II, dem der Bundesrat vor wenigen Wochen die unbefristete Betriebsbewilligung erteilt hat.
Heute ist das KKM das einzige schweizerische Kernkraftwerk, dessen Betriebsbewilligung befristet ist. Dies ist eine weder sachlich noch rechtlich begründbare Ungleichbehandlung zum Nachteil der Nordwestschweiz, insbesondere der sicheren Stromversorgung des Standortkantons Bern und der benachbarten Kantone Jura, Neuenburg, Freiburg und Solothurn. Im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung vom Dezember 2002 bescheinigt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) dem KKM erneut einen hohen Sicherheitsstandard. Die gleiche Oberaufsichtsbehörde war kurz danach gegenüber dem Kernkraftwerk Beznau II zum selben Ergebnis gekommen; daraufhin erteilte der Bundesrat dem Werk Beznau II eine unbefristete Betriebsbewilligung. Nach Meinung der BKW hält eine Schlechterbehandlung des KKM bzw. der Nordwestschweiz vor dem bundesrätlichen Entscheid zu Beznau II nicht Stand.
Der Bundesrat begründete im Jahr 1998 die Befristung der Betriebsbewilligung des KKM nicht mit sachlichen, sondern ausschliesslich mit politischen Argumenten. Seither hat sich die politische Lage in der Nordwestschweiz und insbesondere im Kanton Bern verändert. Dies geht deutlich hervor aus mehreren eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsergebnissen. Im Standortkanton Bern wurden alle drei Ausstiegs-Initiativen deutlich abgelehnt, so "Bern ohne Atom" (2000, mit 64,3% Nein) sowie "Strom ohne Atom" und "MoratoriumPlus" (2003, mit 67,5% bzw. 58,6%).
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