Abwägung der Gesamtinteressen nötig - BKW reicht Beschwerde ein
Bern (ots)
Die BKW FMB Energie AG (BKW) hat gegen den Entscheid des Bundesamtes für Energie (BFE) vom 26. April 2010 zum Ausbau der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Mit dieser Beschwerde möchte die BKW eine umfassende Abwägung der Interessen sicherstellen.
Mit seinem Entscheid hat das BFE die strategische Wichtigkeit der Leitung für die Versorgungssicherheit im Grossraum Bern sowie die Notwendigkeit der Leistungsverstärkung zwischen Wattenwil und Mühleberg grundsätzlich bestätigt. Die Beschwerde der BKW richtet sich in erster Linie gegen die Tatsache, dass der Entscheid zur Verkabelung eines Teilabschnitts ohne umfassende Würdigung ihrer ökologischen Auswirkungen gefällt wurde. Diesen muss ebenso Rechnung getragen werden, wie den verständlichen Anliegen des Landschaftsschutzes. Ziel der BKW ist es, eine Neubeurteilung der Auflage zur Teilverkabelung zu erwirken, welche unter Anwendung des Beurteilungsschemas "Kabel vs. Freileitung" auch die ökologischen Nachteile einer Teilverkabelung berücksichtigt.
Die BKW erwartet eine umfassende und nachvollziehbare Abwägung der Gesamtinteressen. Erfolgt diese Abwägung nicht, so dürfte der Einbezug der mit der Verkabelung verbundenen, zusätzlichen Realisierungskosten in die Netznutzungspreise von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission kaum akzeptiert werden. Die zusätzlichen Kosten müssten damit allein durch die BKW getragen werden.
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