Kosten und Tarife im Übertragungsnetz 2009
BKW reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein - definitive juristische Klärung nötig
Bern (ots)
Die BKW FMB Energie AG (BKW) hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht vom 11. November 2010 eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) gestützt, welche eine Kürzung der anrechenbaren Kosten für das Übertragungsnetz (Netzebene 1) angeordnet hatte.
Die vom Bundesverwaltungsgericht gestützte Verfügung der ElCom sieht vor, dass die anrechenbaren Netzkosten (Netzebene 1) der BKW für das Jahr 2009 um rund 10 Mio. CHF zu senken sind. Die BKW möchte mit ihrer Beschwerde eine Überprüfung des Urteils und eine definitive Klärung durch das Bundesgericht erwirken.
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Antonio Sommavilla
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