BKW AG: Kernkraftwerk Mühleberg
BKW überprüft Reaktordruckbehälter
Bern (ots)
Die BKW AG hat gemäss ihrer Safety-first-Politik gestützt auf die zurzeit verfügbaren Informationen aus dem belgischen Kernkraftwerk Doel 3 beschlossen, am Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) Ultraschallprüfungen durchzuführen. Die Prüfungsmodalitäten sind durch das ENSI festgelegt worden. Die Arbeiten werden im Rahmen der gegenwärtigen Revision durchgeführt.
Gegen Mitte August wurden mögliche Fertigungsfehler im Grundmaterial des Reaktordruckbehälters (RDB) des Reaktors 3 des belgischen Kernkraftwerks Doel bekannt. Da der RDB des KKM von der gleichen Schmiede stammt, forderte das ENSI von der BKW die Herstellungs- und Prüfdokumentation an. Diese reichte die BKW dem ENSI am 14. August 2012 fristgerecht ein. Gemäss Herstellungsdokumentation des KKM wurden alle Schmiede- und Walzteile des RDB während der Herstellung zu 100% geprüft. Es wurden dabei keine unzulässigen Angaben oder Lücken in der Qualitätssicherung und Dokumentation festgestellt. Alle vorgenommenen Prüfungen wurden nach der gültigen Bauvorschrift abge-nommen und vom unabhängigen Schweizerischen Verein der Druckbehälterbesitzer (heute: Schweizerischer Verein für technische Inspektionen) bestätigt. Der RDB des KKM befand sich bei der Inbetriebnahme in tadellosem Zustand. Obwohl die Fertigung in derselben Schmiede erfolgte, gibt es wichtige Unterschiede, insbesondere beim Zulieferer des Grundmaterials, der Wandstärke und dem Zeitpunkt der Fertigung. Nach heutigem Kenntnisstand ist der RDB des KKM nicht von gleichartigen Herstellungsfehlern, wie sie in Doel 3 vermutet werden, betroffen.
Um jegliche Fehler in den damaligen Herstellungs- und Überwachungsprozessen auszuschliessen, hat die BKW entschieden, eine repräsentative Fläche des RDB-Grundmaterials zu überprüfen. Über die geplanten Prüfungen ist das ENSI informiert worden. Daraufhin hat die Aufsichtsbehörde die Prüfungsmodalitäten festgelegt. Die Prüfung wird einige wenige Tage dauern und eine entsprechende geringfügige Verschiebung der Wiederinbetriebnahme des KKM zur Folge haben.
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