Bundesgesetz über die Landessprachen
Bern (ots)
Eröffnung der Vernehmlassung zum Vorentwurf
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern ermächtigt, die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG) durchzuführen, der von der Paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und Kantone vorgeschlagen wurde. Grundsätzlich verfolgt das Sprachengesetz zwei Ziele: Einerseits geht es um die Erhaltung und Förderung der Viersprachigkeit unseres Landes als Wesensmerkmal der schweizerischen Eidgenossenschaft und andererseits um die Förderung der Mehrsprachigkeit der Individuen in den Landessprachen mit verständigungspolitischer Zielsetzung.
Mit den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der schweizerischen Sprachenpolitik sowie durch zahlreiche parlamentarische Vorstösse wurde der sprachpolitische Auftrag an Bund und Kantone neu definiert. Sowohl Art. 70 der Bundesverfassung wie auch die erwähnten parlamentarischen Vorstösse verlangen ein grösseres sprachpolitisches Engagement von Bund und Kantonen.
Der Gesetzesvorentwurf ist das Ergebnis einer breiten, sorgfältigen Arbeit mit Berücksichtigung des gesamten sprachpolitischen Auftrags und unter Einbezug möglichst aller Beteiligten. Die Vorbereitung erfolgte insbesondere durch Kooperation des Bundes mit den Kantonen und ihren Institutionen. Als Resultat legt die Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und Kantone, die von alt Ständerat Andreas Iten geleitet wurde, ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stellungnahme vor. Im Vordergrund stehen verschiedene Massnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz in den Landessprachen, die Förderung des Austauschs von Lernenden und Lehrenden auf allen Bildungsstufen, die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit und die Unterstützung von verständigungspolitischen Massnahmen Dritter. Die Förderungsmassnahmen zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen in den Kantonen Graubünden und Tessin sowie die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone durch den Bund werden auch ins neue Sprachengesetz integriert.
Die Vernehmlassung wird bei den Kantonen, der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren, der ch Stiftung, den politischen Parteien, den Organisationen und Institutionen sowie weiteren interessierten Kreisen durchgeführt. Sie dauert bis zum 31. Januar 2002. Ein Gesetzentwurf wird erst in einer späteren Phase unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse vorgelegt.
Kontakt:
Marimée Montalbetti
Chefin der Sektion Kultur und
Gesellschaft im Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 324 98 23
Constantin Pitsch
Dienst für Sprach- und
Kulturgemeinschaften im Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 322 92 87
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
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Beilagen:
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