Neuer Eingabetermin für Gesuche von kulturellen Organisationen
Bern (ots)
Die eidgenössischen Unterstützungsbeiträge für kulturelle Organisationen werden neu zu Beginn des Subventionsjahres gesprochen. Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt mit insgesamt rund 3,6 Millonen Franken pro Jahr Organisationen von professionellen Kunstschaffenden oder von kulturell tätigen Laien, die gesamtschweizerisch tätig sind. Im Jahr 2002 werden insgesamt rund 40 Organisationen unterstützt.
Am 1. Juli dieses Jahres hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einem Antrag des BAK auf Änderung der geltenden Richtlinien vom November 1998 zugestimmt. Nach bisherigem Vorgehen wurden den Organisationen die Betriebsbeiträge jeweils erst im Juni des laufenden Jahres zugeteilt, was verschiedentlich zu Problemen geführt hat.
Neu soll der Beitrag bereits im Januar verfügt werden, was eine Vorverlegung des Zeitpunktes für die Gesuchseingaben auf den 31. Oktober des Vorjahres und die Änderung verschiedener weiterer Modalitäten erfordert. Die neuen Richtlinien treten auf den 1. August 2002 in Kraft und werden erstmals für das Beitragsjahr 2003 wirksam. Die Gesuche für die Beiträge 2003 müssen bis 31. Oktober 2002 beim BAK eingereicht werden.
Kontakt:
BAK Bundesamt für Kultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Tel: +41/31/322'92'66
Fax +41/31/322'92'73