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BAK Bundesamt für Kultur

Neuer Eingabetermin für Gesuche von kulturellen Organisationen

Bern (ots)

Die eidgenössischen Unterstützungsbeiträge für
kulturelle Organisationen werden neu zu Beginn des Subventionsjahres
gesprochen. Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt mit insgesamt
rund 3,6 Millonen Franken pro Jahr Organisationen von professionellen
Kunstschaffenden oder von kulturell tätigen Laien, die
gesamtschweizerisch tätig sind. Im Jahr 2002 werden insgesamt rund 40
Organisationen unterstützt.
Am 1. Juli dieses Jahres hat das Eidgenössische Departement des
Innern (EDI) einem Antrag des BAK auf Änderung der geltenden
Richtlinien vom November 1998 zugestimmt. Nach bisherigem Vorgehen
wurden den Organisationen die Betriebsbeiträge jeweils erst im Juni
des laufenden Jahres zugeteilt, was verschiedentlich zu Problemen
geführt hat.
Neu soll der Beitrag bereits im Januar verfügt werden, was eine
Vorverlegung des Zeitpunktes für die Gesuchseingaben auf den 31.
Oktober des Vorjahres und die Änderung verschiedener weiterer
Modalitäten erfordert. Die neuen Richtlinien treten auf den 1. August
2002 in Kraft und werden erstmals für das Beitragsjahr 2003 wirksam.
Die Gesuche für die Beiträge 2003 müssen bis 31. Oktober 2002 beim
BAK eingereicht werden.

Kontakt:

BAK Bundesamt für Kultur
Hallwylstr. 15
3003 Bern
Tel: +41/31/322'92'66
Fax +41/31/322'92'73

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