BAK: Bilaterale Verhandlungen II Verhandlungen im Bereich MEDIA abgeschlossen
Bern (ots)
Die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz an den Medienprogrammen der Europäischen Union (MEDIA Plus und MEDIA Training) sind in der Substanz abgeschlossen. Die Teilnahme an den MEDIA-Programmen verbessert die Vertriebschancen des europäischen Films in der Schweiz sowie schweizerischer audiovisueller Produktionen in den EU-Ländern, erleichtert Koproduktionen und fördert die Ausbildung schweizerischer Filmschaffender.
Nach einer letzten Verhandlungsrunde am 17. Juli 2003 sind die Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz an den MEDIA- Programmen in der Substanz abgeschlossen. Inhalt des Verhandlungsergebnisses wird die vollberechtigte Teilnahme der Schweiz an den MEDIA-Programmen der EU sein. Die Teilnahme an diesen Programmen, welche noch bis 2005 (mit voraussichtlicher Verlängerung bis 2006) laufen, ermöglicht der Schweiz eine Verbesserung des Vertriebs ihrer audiovisuellen Produktionen, namentlich Kino- und Fernsehfilme in den EU-Ländern sowie der europäischen Filme in der Schweiz. Die MEDIA-Teilnahme fördert zudem die Ausbildung schweizerischer Filmschaffender und erleichtert aus dem MEDIA- Programmfonds finanzierte Koproduktionen mit europäischen Ländern.
Die schweizerische finanzielle Beteiligung an MEDIA Plus und MEDIA Training beträgt 3,75 Millionen Euro pro Jahr, wobei dieser Bruttobeitrag durch finanzielle Rückflüsse, den verbesserten Vertrieb und generell verbesserte Marktchancen für den Schweizer Film mehr als kompensiert werden sollte.
Die Teilnahme an den MEDIA-Programmen erfordert eine weitgehende Übereinstimmung der schweizerischen Fernsehgesetzgebung mit dem EU- Recht (Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen). Da die Schweiz bereits Unterzeichnerin der Europarats-Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen ist, bestanden in diesem Bereich wenig Differenzen. Klärungsbedarf gab es bei der Anforderung der Ausstrahlung von Anteilen (Quoten) europäischer Produktionen und unabhängiger Produzenten, welche in schweizerisches Recht übernommen werden sollen. In der Praxis erfüllen die schweizerischen Programmanbieter die Mindestquoten von 50 Prozent europäischer Werke in der Regel bereits heute.
Der MEDIA-Abkommensentwurf wird nun einer abschliessenden Prüfung durch die juristischen Experten der EG-Kommission und der Schweiz unterzogen. Da er Bestandteil eines ausgewogenen Gesamtergebnisses der Bilateralen II ist, erfolgt der formelle Abschluss des Abkommens nicht vor demjenigen der anderen Dossiers.
BUNDESAMT FÜR KULTUR Kommunikation
Auskünfte: Marc Wehrlin, Delegationsleiter, Chef Sektion Film, Bundesamt für Kultur, +41 (0)79 215 85 78
Für die audiovisuellen Aspekte:Anja Siebold, Bundesamt für Kommunikation, +41 (0)79 251 90 08
Für die Aspekte der europäischen Integration: Thomas Kolly, Integrationsbüro EDA/EVD, +41 (0)31 322 22 03