Anhörung zur Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung durch ein Kulturförderungs-gesetz
Bern (ots)
Am Mittwoch, 24. September 2003, orientierte das Bundesamt für Kultur (BAK) die Kulturbeauftragten der Städte und Kantone sowie Vertreterinnen und Vertreter von kulturellen Organisationen im Rahmen der Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung (Artikel 69 BV) durch ein Kulturförderungsgesetz (KFG) über das revidierte Pro Helvetia-Gesetz (PHG) sowie über die im KFG vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem BAK und der Stiftung Pro Helvetia. Das revidierte PHG und die vorgesehene Aufgabenteilung lösten unterschiedliche Reaktionen aus.
Im Jahr 2001 beauftragten das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsam eine Steuergruppe, einen Vorentwurf zur Umsetzung von Artikel 69 BV durch ein KFG zu erstellen. Der Steuergruppe gehören neben ihrem Vorsitzenden David Streiff, Direktor BAK, Vertreterinnen und Vertreter des BAK, der Stiftung Pro Helvetia, der Kantone und Städte sowie der kulturellen Organisationen und Institutionen an. Die Steuergruppe erarbeitete zunächst ein Positionspapier, das am 20. September 2002 Thema einer ersten Anhörung war. Das Positionspapier diente der Steuergruppe als Grundlage zur Entwicklung eines ersten Vorentwurfs des KFG, der im Zentrum der 2. Anhörung stand.
Im Mittelpunkt der 3. Anhörung standen heute das revidierte Pro Helvetia-Gesetz sowie die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem BAK und der Stiftung Pro Helvetia. Die gemeinsam von Pro Helvetia und vom BAK entwickelte Arbeitsteilung sieht vor, dass das BAK natürliche und juristische Personen fördert, die Stiftung Pro Helvetia Projekte. Im Bereich der Kulturvermittlung können beide Institutionen aktiv werden.
Der Entwurf des neuen PHG sieht vor: · die Trennung des operativen vom strategischen Bereich; · die Verkleinerung des Stiftungsrates von 25 auf 9 Mitglieder sowie · vierjährige Leistungsaufträge zwischen Bundesrat und Stiftung sowie die jährliche Leistungsvereinbarungen zwischen dem EDI und der Stiftung Pro Helvetia.
Bei der 3. Anhörung begrüssten verschiedene Vertretungen von Städten, Kantonen, Stiftungen sowie von einzelnen kulturellen Organisationen den bisherigen Verlauf der Gesetzgebungsprozesse. Sie regen darüber hinaus eine weitere Präzisierung der Aufgabenteilung zwischen BAK und Pro Helvetia an und wünschen eine Überprüfung der Aufgabenteilung auf ihre Tauglichkeit und Klarheit. Einzelne Vertretungen der Kulturschaffenden forderten eine grössere Unabhängigkeit der Stiftung Pro Helvetia und weniger Bürokratie.
Nach nochmaliger Überarbeitung wird der Vorentwurf KFG im Dezember dieses Jahres den Auftraggebenden, Bundespräsident Pascal Couchepin und EDK-Präsident Hans Ulrich Stöckling, vorgelegt. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen. Die Steuergruppe hofft, dass der Bundesrat im Winter 2003/04 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Ebenfalls im Dezember 2003 legt das BAK das revidierte PHG zur Genehmigung und Entscheid zum weiteren Vorgehen Bundespräsident Pascal Couchepin vor, der das weitere Vorgehen bestimmt.
BUNDESAMT FÜR KULTUR Kommunikation
Weitere Informationen: David Streiff, Direktor Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 92 61 Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 86 08 Email: bv69@bak.admin.ch www.bak.admin.ch