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BAK Bundesamt für Kultur

Anhörung zur Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung durch ein Kulturförderungs-gesetz

Bern (ots)

Am Mittwoch, 24. September 2003, orientierte das
Bundesamt für Kultur (BAK) die Kulturbeauftragten der Städte und 
Kantone sowie Vertreterinnen und Vertreter von kulturellen 
Organisationen im Rahmen der Umsetzung des Kulturartikels der 
Bundesverfassung (Artikel 69 BV) durch ein Kulturförderungsgesetz 
(KFG) über das revidierte Pro Helvetia-Gesetz (PHG) sowie über die 
im KFG vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem BAK und der Stiftung 
Pro Helvetia. Das revidierte PHG und die vorgesehene Aufgabenteilung 
lösten unterschiedliche Reaktionen aus.
Im Jahr 2001 beauftragten das Eidgenössische Departement des Innern 
(EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen 
Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsam eine Steuergruppe, einen 
Vorentwurf zur Umsetzung von Artikel 69 BV durch ein KFG zu 
erstellen. Der Steuergruppe gehören neben ihrem Vorsitzenden David 
Streiff, Direktor BAK, Vertreterinnen und Vertreter des BAK, der 
Stiftung Pro Helvetia, der Kantone und Städte sowie der kulturellen 
Organisationen und Institutionen an. Die Steuergruppe erarbeitete 
zunächst ein Positionspapier, das am 20. September 2002 Thema einer 
ersten Anhörung war. Das Positionspapier diente der Steuergruppe als 
Grundlage zur Entwicklung eines ersten Vorentwurfs des KFG, der im 
Zentrum der 2. Anhörung stand.
Im Mittelpunkt der 3. Anhörung standen heute das revidierte Pro 
Helvetia-Gesetz sowie die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem 
BAK und der Stiftung Pro Helvetia. Die gemeinsam von Pro Helvetia 
und vom BAK entwickelte Arbeitsteilung sieht vor, dass das BAK 
natürliche und juristische Personen fördert, die Stiftung Pro 
Helvetia Projekte. Im Bereich der Kulturvermittlung können beide 
Institutionen aktiv werden.
Der Entwurf des neuen PHG sieht vor: · die Trennung des operativen 
vom strategischen Bereich; · die Verkleinerung des Stiftungsrates 
von 25 auf 9 Mitglieder sowie · vierjährige Leistungsaufträge 
zwischen Bundesrat und Stiftung sowie die jährliche 
Leistungsvereinbarungen zwischen dem EDI und der Stiftung Pro 
Helvetia.
Bei der 3. Anhörung begrüssten verschiedene Vertretungen von 
Städten, Kantonen, Stiftungen sowie von einzelnen kulturellen 
Organisationen den bisherigen Verlauf der Gesetzgebungsprozesse. Sie 
regen darüber hinaus eine weitere Präzisierung der Aufgabenteilung 
zwischen BAK und Pro Helvetia an und wünschen eine Überprüfung der 
Aufgabenteilung auf ihre Tauglichkeit und Klarheit. Einzelne 
Vertretungen der Kulturschaffenden forderten eine grössere 
Unabhängigkeit der Stiftung Pro Helvetia und weniger Bürokratie.
Nach nochmaliger Überarbeitung wird der Vorentwurf KFG im Dezember 
dieses Jahres den Auftraggebenden, Bundespräsident Pascal Couchepin 
und EDK-Präsident Hans Ulrich Stöckling, vorgelegt. Diese 
entscheiden über das weitere Vorgehen. Die Steuergruppe hofft, dass 
der Bundesrat im Winter 2003/04 das Vernehmlassungsverfahren 
eröffnet. Ebenfalls im Dezember 2003 legt das BAK das revidierte PHG 
zur Genehmigung und Entscheid zum weiteren Vorgehen Bundespräsident 
Pascal Couchepin vor, der das weitere Vorgehen bestimmt.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation
Weitere Informationen:
David Streiff, Direktor Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 92 61
Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales Bundesamt für 
Kultur, Tel. 031 322 86 08
Email:  bv69@bak.admin.ch
www.bak.admin.ch

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