Modernisierung beim Kindesschutz tut Not
Bern (ots)
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) begrüsst die Revision des Zivilgesetzbuches, die einige für Kinder vorteilhafte Neuerungen namentlich bei der Vormundschaft bringt. Die Kommission fordert aber auch eine einheitliche Anwendung des Rechts und die Einsetzung von kompetenten Gerichten.
Die EKKJ hat den Vorentwurf für eine Teilrevision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personen- und Kindesrecht) und den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden geprüft. Sie kommt zum Schluss, dass es höchste Zeit für eine Modernisierung ist. Das Familienrecht des ZGB aus dem 19. Jahrhundert ist schrittweise den Anforderungen und Entwicklungen der modernen Gesellschaft angepasst worden. Nun soll auch das letzte Teilstück, das geltende Vormundschaftsrecht aus dem Jahre 1912, grundlegend überarbeitet und mit den heutigen gesellschaftlichen Realitäten in Einklang gebracht werden.
Die EKKJ ist mit den Zielen der Revision einverstanden: Das Selbstbestimmungsrecht schwacher und hilfsbedürftiger Personen ist zu stärken und urteilsunfähige Personen sind besser zu schützen. Zudem muss der Rechtsschutz bei Unterbringung verbessert werden. Leo Brücker-Moro, Präsident der EKKJ, relativiert: «Die besten rechtlichen Regeln nützen aber nichts, wenn die Strukturen nicht stimmen. Deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass der Bund Struktur- und Qualitätsvorgaben macht, die eine einheitliche Anwendung des Rechts in der ganzen Schweiz garantieren.» Nur wenn es gelinge, fachliche Kompetenz in die Entscheidungsgremien einzubinden, kann auf Dauer die Qualität verbessert werden. Brücker macht es ganz deutlich: «Es ist nicht erträglich, wenn weiterhin politische Behörden wie Einwohnergemeinderäte Eltern deren Obhut über ihre Kinder entziehen und diese jahrelang in Heimen unterbringen können. Nun müssen endlich interdisziplinäre und kompetente Fachgerichte eingesetzt werden.»
Die EKKJ ist des weiteren nicht einverstanden damit, dass die veralteten Begriffe Vormund/Vormündin nur im Erwachsenenschutz, nicht aber im Kindesschutz ersetzt werden sollen. Was für Erwachsene als nicht mehr zeitgemäss angesehen wird, gehört sich auch Kindern und Jugendlichen gegenüber nicht. Und die Kommission bedauert, dass Eltern ihre Kinder weiterhin ohne behördliche Mitwirkung in geschlossene Institutionen versetzen dürfen. Das neue Gesetz sollte bezüglich Rechtsschutz keine Unterschiede zwischen minder- und volljährigen Personen machen.
Besonders zu begrüssen ist die Verfahrensvereinheitlichung in der ganzen Schweiz durch das neue Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Ein einheitliches Verfahrensrecht sichert die Qualität der neuen Gesetzgebung im Kindesschutz und die Gleichbehandlung und ist zudem der Mobilität der Bevölkerung angepasst.
EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR KINDER- UND JUGENDFRAGEN
Weitere Auskünfte:
- Leo Brücker-Moro, Präsident der EKKJ, Tel. G: 041 875 63 31, Tel./Fax P: 041 870 92 36 - Marion Nolde, Sekretärin der EKKJ, Bundesamt für Kultur, 3003 Bern, Tel. 031 322 92 26, Fax 031 322 92 73, E-Mail: ekkj-cfej@bak.admin.ch