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BAK Bundesamt für Kultur

Modernisierung beim Kindesschutz tut Not

Bern (ots)

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) 
begrüsst die Revision des Zivilgesetzbuches, die einige für Kinder 
vorteilhafte Neuerungen namentlich bei der Vormundschaft bringt. Die 
Kommission fordert aber auch eine einheitliche Anwendung des Rechts 
und die Einsetzung von kompetenten Gerichten.
Die EKKJ hat den Vorentwurf für eine Teilrevision des ZGB 
(Erwachsenenschutz, Personen- und Kindesrecht) und den Vorentwurf 
für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und 
Erwachsenenschutzbehörden geprüft. Sie kommt zum Schluss, dass es 
höchste Zeit für eine Modernisierung ist. Das Familienrecht des ZGB 
aus dem 19. Jahrhundert ist schrittweise den Anforderungen und 
Entwicklungen der modernen Gesellschaft angepasst worden. Nun soll 
auch das letzte Teilstück, das geltende Vormundschaftsrecht aus dem 
Jahre 1912, grundlegend überarbeitet und mit den heutigen 
gesellschaftlichen Realitäten in Einklang gebracht werden.
Die EKKJ ist mit den Zielen der Revision einverstanden: Das 
Selbstbestimmungsrecht schwacher und hilfsbedürftiger Personen ist 
zu stärken und urteilsunfähige Personen sind besser zu schützen. 
Zudem muss der Rechtsschutz bei Unterbringung verbessert werden. Leo 
Brücker-Moro, Präsident der EKKJ, relativiert: «Die besten 
rechtlichen Regeln nützen aber nichts, wenn die Strukturen nicht 
stimmen. Deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass der Bund 
Struktur- und Qualitätsvorgaben macht, die eine einheitliche 
Anwendung des Rechts in der ganzen Schweiz garantieren.» Nur wenn es 
gelinge, fachliche Kompetenz in die Entscheidungsgremien 
einzubinden, kann auf Dauer die Qualität verbessert werden. Brücker 
macht es ganz deutlich: «Es ist nicht erträglich, wenn weiterhin 
politische Behörden wie Einwohnergemeinderäte Eltern deren Obhut 
über ihre Kinder entziehen und diese jahrelang in Heimen 
unterbringen können. Nun müssen endlich interdisziplinäre und 
kompetente Fachgerichte eingesetzt werden.»
Die EKKJ ist des weiteren nicht einverstanden damit, dass die 
veralteten Begriffe „Vormund/Vormündin“ nur im Erwachsenenschutz, 
nicht aber im Kindesschutz ersetzt werden sollen. Was für Erwachsene 
als nicht mehr zeitgemäss angesehen wird, gehört sich auch Kindern 
und Jugendlichen gegenüber nicht. Und die Kommission bedauert, dass 
Eltern ihre Kinder weiterhin ohne behördliche Mitwirkung in 
geschlossene Institutionen versetzen dürfen. Das neue Gesetz sollte 
bezüglich Rechtsschutz keine Unterschiede zwischen minder- und 
volljährigen Personen machen.
Besonders zu begrüssen ist die Verfahrensvereinheitlichung in der 
ganzen Schweiz durch das neue Bundesgesetz über das Verfahren vor 
den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Ein einheitliches 
Verfahrensrecht sichert die Qualität der neuen Gesetzgebung im 
Kindesschutz und die Gleichbehandlung und ist zudem der Mobilität 
der Bevölkerung angepasst.
EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR KINDER- UND JUGENDFRAGEN
Weitere Auskünfte:
-	Leo Brücker-Moro, Präsident der EKKJ, Tel. G: 041 875 63 31, 
Tel./Fax P: 041 870 92 36
-	Marion Nolde, Sekretärin der EKKJ, Bundesamt für Kultur, 
3003 Bern, Tel. 031 322 92 26, 
Fax 031 322 92 73, E-Mail:  ekkj-cfej@bak.admin.ch

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