Finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung
Bern (ots)
Die Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung sind vom Departementvorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrat Pascal Couchepin, unterzeichnet und die Mitglieder der Fachkommission gewählt worden.
Mit der Unterzeichnung der Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung durch den Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, ist das Bundesamt für Kultur (BAK) künftig in der Lage, gemeinnützige private und öffentlich-rechtliche Institutionen beim Erwerb, bei der Betreuung und bei der Vermittlung von wichtigen Fotosammlungen und - nachlässen zu unterstützen. Die Institutionen haben den Verbleib der mit Hilfe des Bundes angekauften Fotobestände in der Schweiz sowie deren fachgerechte Betreuung und professionelle Vermittlung zu garantieren.
Künftig kann das BAK in der Schweiz bestehenden Fotoinstitutionen in ihren vielfältigen Bemühungen gezielter unterstützen und ihr Sammlungsgut aufwerten. Das Bundesamt verzichtet damit auf den Aufbau eigener kostspieliger Infrastrukturen, die zur Unterbringung des fotografischen Kulturguts notwendig sind. Mit dieser Massnahme trägt das BAK zudem dem Anliegen der Association Suisse des Institutions pour la Photographie (ASIP) Rechnung und ermöglicht es den Fotoinstitutionen, Projekte zu realisieren, denen aus Sicht des Bundes gesamtschweizerische Bedeutung zukommt.
Mit der Umsetzung der Richtlinien wird das Engagement des BAK für die Schweizer Fotografie klar umschrieben. Dieses umfasst einerseits einen jährlichen Betriebsbeitrag an die Fotostiftung Schweiz in Winterthur. Damit vermag die Stiftung wichtige und dringende Koordinationsaufgaben zur langfristigen Erhaltung des fotografischen Erbes zu erfüllen und den Schweizer Fotoinstitutionen als Informationsplattform zu dienen. Andererseits verleiht das BAK auch Preise an Schweizer Fotografinnen und Fotografen, erwirbt deren Werke, organisiert Fotoausstellungen im In- und Ausland und richtet Werk- und Projektbeiträge aus.
Die Projekte, die in den Genuss eines Beitrags des BAK kommen, werden von einer vom EDI gewählten Fachkommission bestimmt. Herr Philippe Kaenel, Professor für Mediengeschichte an der Universität Lausanne, präsidiert diese Kommission. Weitere Mitglieder sind Frau Annemarie Hürlimann, Kunst- und Literaturwissenschaftlerin in Berlin, Frau Ulrike Meyer Stump, Fotohistorikerin in Zürich, Herr Antonio Mariotti, Kulturredaktor des Corriere del Ticino in Sorengo TI und Herr Pierre Fantys, Photograph in Lausanne.
Für die projektbezogene Unterstützung der Schweizer Fotoinstitutionen stehen dem BAK jährlich zwischen 700000 und 800'000 Franken zur Verfügung. Im Rahmen der zurzeit diskutierten Programme zur Entlastung der Bundeskasse sind eventuelle Kürzungen dieser Mittel noch möglich.
Finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung
Die Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung sind vom Departementvorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrat Pascal Couchepin, unterzeichnet und die Mitglieder der Fachkommission gewählt worden.
Mit der Unterzeichnung der Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung durch den Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, ist das Bundesamt für Kultur (BAK) künftig in der Lage, gemeinnützige private und öffentlich-rechtliche Institutionen beim Erwerb, bei der Betreuung und bei der Vermittlung von wichtigen Fotosammlungen und - nachlässen zu unterstützen. Die Institutionen haben den Verbleib der mit Hilfe des Bundes angekauften Fotobestände in der Schweiz sowie deren fachgerechte Betreuung und professionelle Vermittlung zu garantieren.
Künftig kann das BAK in der Schweiz bestehenden Fotoinstitutionen in ihren vielfältigen Bemühungen gezielter unterstützen und ihr Sammlungsgut aufwerten. Das Bundesamt verzichtet damit auf den Aufbau eigener kostspieliger Infrastrukturen, die zur Unterbringung des fotografischen Kulturguts notwendig sind. Mit dieser Massnahme trägt das BAK zudem dem Anliegen der Association Suisse des Institutions pour la Photographie (ASIP) Rechnung und ermöglicht es den Fotoinstitutionen, Projekte zu realisieren, denen aus Sicht des Bundes gesamtschweizerische Bedeutung zukommt.
Mit der Umsetzung der Richtlinien wird das Engagement des BAK für die Schweizer Fotografie klar umschrieben. Dieses umfasst einerseits einen jährlichen Betriebsbeitrag an die Fotostiftung Schweiz in Winterthur. Damit vermag die Stiftung wichtige und dringende Koordinationsaufgaben zur langfristigen Erhaltung des fotografischen Erbes zu erfüllen und den Schweizer Fotoinstitutionen als Informationsplattform zu dienen. Andererseits verleiht das BAK auch Preise an Schweizer Fotografinnen und Fotografen, erwirbt deren Werke, organisiert Fotoausstellungen im In- und Ausland und richtet Werk- und Projektbeiträge aus.
Die Projekte, die in den Genuss eines Beitrags des BAK kommen, werden von einer vom EDI gewählten Fachkommission bestimmt. Herr Philippe Kaenel, Professor für Mediengeschichte an der Universität Lausanne, präsidiert diese Kommission. Weitere Mitglieder sind Frau Annemarie Hürlimann, Kunst- und Literaturwissenschaftlerin in Berlin, Frau Ulrike Meyer Stump, Fotohistorikerin in Zürich, Herr Antonio Mariotti, Kulturredaktor des Corriere del Ticino in Sorengo TI und Herr Pierre Fantys, Photograph in Lausanne.
Für die projektbezogene Unterstützung der Schweizer Fotoinstitutionen stehen dem BAK jährlich zwischen 700000 und 800'000 Franken zur Verfügung. Im Rahmen der zurzeit diskutierten Programme zur Entlastung der Bundeskasse sind eventuelle Kürzungen dieser Mittel noch möglich.
BUNDESAMT FÜR KULTUR Kommunikation
Auskünfte: Dr. Urs Staub, Leiter Sektion Kunst und Design T +41 31 322 92 70, E urs.staub@bak.admin.ch