Kulturfonds
Bern (ots)
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 10'000 Franken. Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomi-sche Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunst- schaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbil-dung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Das Anmeldeformular für einen Beitrag des Kulturfonds kann jeweils ab Juli schriftlich oder via E-Mail (swissart@bak.admin.ch) beim Kulturfonds, c/o Bundesamt für Kultur, Dienst Kunst, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern angefordert oder direkt vom Internet heruntergeladen werden (www.bak.admin.ch).
Einsendeschluss: 15. Oktober 2005
BUNDESAMT FÜR KULTUR Kommunikation
Auskünfte: Bundesamt für Kultur Sektion Kunst und Design Kulturfonds T +41 31 322 92 83 F +41 31 322 78 34 E E-Mail