Kosovo: Angehörige ethnischer Minderheiten können vorläufig bleiben
Bern (ots)
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat beschlossen, dass Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo vorläufig in der Schweiz bleiben dürfen . Diese Regelung gilt nicht für Personen, die straffällig geworden sind oder die in eine Region zurückkehren können, in der ihnen keine Gefahr droht. Der Beschluss des BFF betrifft rund 2'500 Personen. Ihre Gesuche werden einzeln geprüft.
Während die grosse Mehrheit der Vertriebenen, die während der Kosovokrise in der Schweiz Zuflucht gesucht hatten, wieder in die Heimat zurück gekehrt ist, gestaltet sich die Rückkehr für Angehörige der ethnischen Minderheiten als schwierig. Bereits Mitte August 2000 hat das BFF die Ausreisefrist für solche Personen deshalb bis Ende Mai 2001 erstreckt.
Auch heute sind die Angehörigen dieser Kosovo-Minderheiten (Serben, serbisch sprechende Roma, Ashkali - albanisch sprechende Roma - slawische Muslime, Bosniaken, Goran und Torbes) nach wie vor Übergriffen durch Dritte ausgesetzt. Nur in einzelnen Gebieten des Kosovo hat sich deren Situation leicht verbessert.
Weil die Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefährdung für die Angehörigen dieser Gruppe weiterhin nicht ausgeschlossen werden kann, hat das BFF entschieden, Angehörige dieser Minderheiten nach individueller Prüfung vorläufig aufzunehmen.. Von dieser individuellen vorläufigen Aufnahme sind Personen ausgeschlossen, die straffällig geworden sind oder die in ein anderes sicheres Gebiet zurückkehren können. Im kommenden Herbst wird die Situation der Kosovo-Minderheiten neu überprüft werden. Sollte sich die Situation für die Angehörigen der verschiedenen Minoritäten vor Ort wesentlich verbessern, wird die individuelle vorläufige Aufnahme aufgehoben. In der Zwischenzeit setzt der Bund seine spezifische Hilfe zum Wiederaufbau im Kosovo fort und berücksichtigt dabei besonders die Bedürfnisse der benachteiligten Minderheiten. Weitere Auskünfte:
Kontakt:
Peter Gysling, 031/325 93 50
Dominique Boillat, 031/325 98 80