Neufassung: Rückführungen nach Sri Lanka
Bern (ots)
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat an der Lagebeurteilungs-Sitzung vom 10. August 2001 entschieden, die Rückführungen nach Sri Lanka weiterzuführen. Da namentlich im Süden des Landes keine Situation allgemeiner Gewalt herrscht und kein erhöhtes Risiko für Rückkehrende aus der Schweiz besteht, erachtet das BFF den Vollzug von Wegweisungen grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich.
Das BFF hat an seiner Sitzung eine umfassende Lagebeurteilung vorgenommen. Aufgrund der vorliegenden Informationen besteht auch nach dem Anschlag auf den Flughafen Colombo vom 24. Juli 2001 gegenwärtig kein erhöhtes Risiko für Rückkehrende aus der Schweiz. Das BFF erachtet deshalb den Vollzug der Wegweisungen nach wie vor als zumutbar.
Das BFF beobachtet die Entwicklung der Auseinandersetzungen in den Kriegsgebieten im Norden und Osten Sri Lankas aufmerksam und orientiert sich laufend und gründlich insbesondere über die Sicherheits- und Menschenrechtssituation.
Praxisgemäss werden abgewiesene srilankische Asylsuchende nach Colombo zurückgeführt. Es finden somit keine Rückführungen in die umkämpften Gebiete im Norden und Osten des Landes statt.
Wenn individuelle Wegweisungshindernisse bestehen, insbesondere bei Frauen, Minderjährigen, Betagten und Personen, die eine medizinische Versorgung benötigen, verfügt das BFF eine vorläufige Aufnahme.
Nach den dem BFF vorliegenden Informationen haben auch keine anderen Staaten eine Änderung ihrer Rückführungspraxis von abgewiesenen srilankischen Asylsuchenden vorgenommen.
Rückkehrende können sich nach wie vor für das seit November 2000 bestehende Rückkehrhilfeprogramm anmelden.
Kontakt:
Brigitte Hauser-Süess
Bundesamt für Flüchtlinge
3003 Bern-Wabern
Tel. +41 31 325 93 50