swissREPAT: Rückkehrunterstützung des Bundes
Bern-Wabern (ots)
Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer und Herr Direktor Jean-Daniel Gerber haben am Dienstag, 11. September 2001, anlässlich einer Pressekonferenz die Dienstleistungsstelle "swissREPAT" der Abteilung Vollzugsunterstützung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) im Flughafen Zürich-Kloten eröffnet. Diese neue dezentrale Dienstleistungsstelle ermöglicht eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beim Wegweisungsvollzug aller ausländischen Personen auf dem Luftweg.
Für den Vollzug der Wegweisungen von ausländischen Personen ohne Anwesenheitsrecht in der Schweiz sind die Kantone zuständig. Es handelt sich dabei um Personen aus dem Asyl- wie auch aus dem Ausländerbereich. swissREPAT stellt den Kantonen seine Dienstleistungen für den Vollzug aller Ausreisen auf dem Luftweg zur Verfügung. swissREPAT unterstützt und entlastet sie dabei mit der zentralen Uebernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben.
Das BFF betreibt die Stelle am Flughafen Zürich-Kloten in enger Zusammenarbeit mit Spezialisten der Bundesreisezentrale des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Kantonspolizei Zürich/Flughafenpolizei. Das Dienstleistungs- und Koordinationsangebot von swissREPAT steht grundsätzlich für Abflüge ab allen schweizerischen Flughäfen zur Verfügung.
Das Angebot von swissREPAT umfasst folgende drei Leistungsbereiche:
- Basisdienst für Beratung und allgemeine Dienstleistungen - Abflugdienst für die Unterstützung am Flughafen - Sonderdienst für die Einsatzkoordination bei begleiteten Rückführungen
Basisdienst
swissREPAT berät die Kantone in allen mit der Ausreise auf dem Luftweg zusammenhängenden Fragen. Die angeschlossenen Spezialisten der Flughafenpolizei evaluieren die geeignetsten Reiserouten und legen im Einzelfall das Routing fest. Mitarbeitende der Bundesreisezentrale des EDA buchen die Flüge und stellen die Tickets aus.
Abflugdienst
Der Abflugdienst von swissREPAT betreut die Ausreisenden am Flughafen. Mitarbeitende von swissREPAT überwachen Check-in und Gepäckabfertigung und begleiten bei Bedarf die Ausreisepflichtigen durch die Passkontrolle bis zum Gate.
Zu den Aufgaben des Abflugdienstes gehört auch die Auszahlung des Reisegeldes sowie der individuellen Rückkehrhilfe.
Der Abflugdienst kann zur Zeit erst am Flughafen Zürich-Kloten erbracht werden. Ein Ausbau dieser Dienstleistung - insbesondere für Genf-Cointrin - ist geplant.
Sonderdienst
Der Sonderdienst von swissREPAT wird die Einsätze von kantonalen Polizeibeamten koordinieren und damit zu einer Professionalisierung der begleiteten Rückführungen auf dem Luftweg beitragen.
Für die Ausgestaltung des Sonderdienstes hat die kantonale Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) mit Beschluss vom 10. November 2000 die Arbeitsgruppe Wegweisungsvollzug beauftragt, eine paritätische Expertengruppe unter Leitung der Kantone einzusetzen (Passagier 2).
Das Projektteam "Passagier 2" soll für die kantonalen Polizeibegleiter ein flexibles Aufgebots- und Einsatzkonzept erarbeiten. Das Projektteam wird voraussichtlich anlässlich der Herbstversammlung 2001 der KKJPD ihren Zwischenbericht unterbreiten.
Somit kann swissREPAT frühestens im Jahr 2002 eine koordinierende Funktion im Bereich der begleiteten Rückführungen übernehmen.
Die Zuständigkeit für begleitete Rückführungen liegt jedoch weiterhin ausschliesslich bei den Kantonen. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendung der nach dem jeweiligen kantonalen Polizeirecht erlaubten Zwangsmittel.
Kontakt:
Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF,
Mobile +41 79 292 08 77
Klara Turtschi, Verantwortliche swissREPAT,
Mobile +41 79 222 71 38
Dominique Boillat, Informationsdienst BFF,
Tel. +41 31 325 98 80