Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo
Bern-Wabern (ots)
Vorläufige Aufnahme für Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo - Rückkehr für Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo
Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo sollen weiterhin individuell vorläufig aufgenommen werden. Dies hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) an seiner Lagebeurteilungs-Sitzung "BR Jugoslawien" beschlossen. Für Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo hingegen ist der Vollzug der Wegweisung in die BR Jugoslawien (BRJ) via Belgrad mit der Wiederanwendung des Rückübernahmeabkommens technisch wieder möglich. Für diese Personen hat das BFF entschieden, ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm anzubieten.
Ethnische Minderheiten aus dem Kosovo
Die Sicherheitssituation der ethnischen Minderheiten im Kosovo (Serben, serbisch sprechende Roma, Ashkali, albanisch sprechende Roma und slawische Muslime) hat sich seit der letzten Lagebeurteilung März 2001 allgemein leicht verbessert, wobei sich die Situation der einzelnen Minderheiten weiterhin unterschiedlich entwickelt.
Die Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefährdung für die Angehörigen ethnischer Minderheiten kann jedoch nicht restlos ausgeschlossen werden. Das BFF hat deshalb entschieden, Angehörige dieser Minderheiten in der Regel weiterhin vorläufig aufzunehmen. Die Gesuche werden im Einzelverfahren geprüft.
Im kommenden Frühjahr wird die Situation für Kosovo-Minderheiten neu überprüft werden. Sollte sich die Situation für die Angehörigen der Minderheiten vor Ort weiter verbessern, wird die vorläufige Aufnahme aufgehoben und Rückführungen werden durchgeführt.
Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo
Da das Rückübernahmeabkommen mit der BRJ wieder angewendet wird, ist der Vollzug der Wegweisung für Personen mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo in die BRJ via Belgrad wieder durchführbar. Für die betroffenen Personen werden daher die ordentlichen Ausreisefristen angesetzt.
Namentlich für Albaner aus Südserbien ist der Vollzug der Wegweisung technisch wieder möglich. Die Situation der Albaner aus Südserbien hat sich seit der letzten Lagebeurteilung sichtlich stabilisiert. In Uebereinstimmung mit dem UNHCR erachtet das BFF die Rückkehr als zumutbar.
Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm
Das BFF hat beschlossen, für Personen aus der BR Jugoslawien mit letztem Wohnsitz ausserhalb des Kosovo und welche vor dem 1. September 2001 ein Asylgesuch gestellt haben, ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm anzubieten. Die Anmeldefrist wird auf den 30. November 2001 festgesetzt. Die Anmeldung für das Programm hat über die kantonalen Rückkehrberatungsstellen zu erfolgen. Die angemeldeten Personen müssen bis spätestens am 31. März 2002 die Schweiz verlassen.
Durch die im Rahmen des Programms gewährte finanzielle Starthilfe kann zurückkehrenden Personen die Wiedereingliederung erleichtert werden.
Kontakt:
Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF, Tel. +41 31 325 93 50
Dominique Boillat, Informationsdienst BFF, Tel. +41 31 325 98 80