BFF: Irak: Entscheid- und Vollzugsstopp
(ots)Bern-Wabern, 18.03.2003 Angesichts der unsicheren Lageentwicklung setzt das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Entscheidtätigkeit für Asylsuchende aus dem Irak vorläufig aus. Im weiteren ersucht das BFF die Kantone, von einem Vollzug der Wegweisung für Personen aus dem Irak abzusehen. Laufende und bereits abgelaufene Ausreisefristen, die für Personen aus dem Irak angesetzt worden sind, werden hinfällig.
Entscheidtätigkeit: Die unsichere Lageentwicklung veranlasst das BFF, die Entscheidtätigkeit für Asylsuchende aus dem Irak einstweilen auszusetzen. Das BFF handelt dabei in Übereinstimmung mit weiteren europäischen Aufnahmeländern und dem UNHCR.
Der Entscheidstopp ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Aussetzung der Behandlung von Gesuchen. Die Kantone sind aufgefordert, nach wie vor Befragungen durchzuführen.
Vollzug der Wegweisungen: Das BFF ersucht die Kantone, von einem Vollzug der Wegweisung für Personen aus dem Irak abzusehen. Ausgenommen davon sind Personen, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder in Anwendung der von der Schweiz geschlossenen Rückübernahmeabkommen in einen Drittstaat zurückkehren können
Ausreisefristen und Erwerbstätigkeit: Laufende und bereits abgelaufene Ausreisefristen, die für Personen aus dem Irak angesetzt worden sind, werden hinfällig. Das BFF wird den Betroffenen individuell neue Ausreisefristen ansetzen, wenn sich die weitere Entwicklung der Lage geklärt hat. Dies bedeutet, dass eine Erwerbstätigkeit neu aufgenommen oder weiterhin ausgeübt werden kann. Die arbeitsmarktlichen Bestimmungen des Ausländerrechts sind zu berücksichtigen.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF Tel. 031 325 93 50 Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF Tel. 031 325 98 80