BFF: Kanton Waadt: Vollzug der Bundesentscheide im Asylbereich
(ots)Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM
Bern-Wabern, 18. Januar 2005. Das Bundesamt für Migration (BFM) nimmt den Entscheid der Regierung des Kantons Waadt, die am 26. Mai 2004 unterzeichnete Vereinbarung mit dem Bund einzuhalten, zur Kenntnis. Nach mehrmaliger Überprüfung der vorgelegten Dossiers müssen die abgewiesenen Asylsuchenden, welche die Kriterien der Härtefallregelung nicht erfüllen, die Schweiz verlassen.
Das Bundesamt für Migration (BFM) hält fest, dass die betroffenen Personen einen negativen Asylentscheid erhalten hatten. In allen Fällen wurde individuell geprüft, ob eine Rückkehr zumutbar, zulässig und möglich ist. Die Entscheide sind rechtskräftig.
Aufgrund der am 26. Mai 2004 zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Waadtländer Regierung abgeschlossenen Vereinbarung wurden die Dossiers von über 1'000 Personen nochmals geprüft. Rund 500 Personen erfüllten die Kriterien der Härtefallregelung nicht und müssen die Schweiz verlassen.
Das BFM geht davon aus, dass die Waadtländer Regierung die Rückkehr der zur Ausreise verpflichteten Personen umgehend organisieren und umsetzen wird.
Weitere Auskünfte: Urs Von Arb, Bundesamt für Migration, 031 325 99 72