BFF: Zweiter Bericht Monitoring Nichteintretensentscheide
(ots)Bern-Wabern, 27.01.2005. In den sechs Monaten vom 1. April bis zum 30. September 2004 haben in der Schweiz insgesamt 2973 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. Von ihnen haben 465 Personen in den Kantonen um Nothilfe ersucht und erhalten. Dies geht aus dem zweiten Monitoringbericht des Bundesamtes für Migration hervor.
Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE) auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des dritten Quartals, also Juli bis September 2004.
Ergebnisse Von Juli bis September 2004 sind 1185 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit inklusive der 1788 NEE vom Vorquartal 2973 Personen mit seit April rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid. Die Kantone richteten im dritten Quartal 2004 für 465 Personen oder 16 Prozent aller Personen mit rechtskräftigem NEE Nothilfe aus (Vorquartal 273 Personen, bzw. 15 %). Für diese Nothilfe wendeten die Kantone rund 518'000* Franken auf (Vorquartal 162'000.-*). Erhebungsverzögerungen seitens der Kantone sowie Kosten, welche erst in den Jahresbericht einfliessen können (insbesondere im medizinischen Bereich), könnten den ausgewiesenen Aufwand der Kantone für die Nothilfe allerdings noch erhöhen.
* Ohne Zahlen Kanton Zürich (liegen erst mit Verzögerung vor).
Zwölf Kantone stellten zusätzlich Nothilfestrukturen zur Verfügung, welche Betriebskosten von 665'000 Franken verursachten. Diese Strukturkosten werden vom Bund nicht abgegolten.
Irregulärer Aufenthalt und Delinquenz 288 Personen mit NEE sind im dritten Quartal insgesamt 404 Mal durch die Polizei angehalten worden, dies ist gegenüber dem Vorquartal ein Anstieg von 88 Personen. Bei gut der Hälfte (52%) dieser Anhaltungen wurde ausschliesslich der irreguläre Aufenthalt festgestellt. Der Anteil erfasster Betäubungsmittel- und Vermögensdelikte von Personen mit rechtskräftigem NEE hat gegenüber dem Vorquartal leicht zugenommen. Insgesamt gab es von April bis September bei den 2973 Personen mit NEE 147 Verzeigungen wegen Betäubungsmittel- und Vermögensdelikten; dies entspricht einem Anteil von fünf Prozent aller Betroffenen.
Unbegleitete Minderjährige Eine besondere Thematik stellen die Nichteintretensentscheide bei Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährige dar. Von April bis September 2004 wurde der NEE von 131 dieser Personen rechtskräftig. Von ihnen beantragten 49 im beobachteten Quartal Nothilfe oder wurden von der Polizei erfasst. Das BFM überprüft zurzeit die künftige Ausgestaltung der Nothilfe für unbegleitete Minderjährige.
Der vollständige Monitoring-Bericht ist im Internet unter www.bfm.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 / 325 93 50