BFM: Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb
(ots)Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM
Pressemitteilung
Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb
Bern-Wabern, 01.11.2005. Das Bundesamt für Migration (BFM) startet ab dem 1. November 2005 ein Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb, um die freiwillige Rückkehr zu fördern und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Dieses neue Programm ist auf den 31. Oktober 2007 befristet und richtet sich an Staatsangehörige von Algerien, Tunesien, Marokko, Lybien und Mauretanien, die vor dem 1. November 2005 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben.
Zusätzlich zu den bereits laufenden Programmen für Angola, die Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali hat das Bundesamt für Migration (BFM) in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Rückkehrhilfeprogramm für die Region Maghreb lanciert. Dieses Programm berücksichtigt die Besonderheiten der betreffenden Herkunftsländer und soll auch den in die Wege geleiteten Migrationsdialog mit den Behörden von Algerien, Tunesien, Marokko, Lybien und Mauretanien fördern.
Das Rückkehrhilfeprogramm richtet sich an rund 2'400 Staatsangehörige dieser fünf Staaten, die ihr Asylgesuch vor dem 1. November 2005 eingereicht haben. Das Programm läuft vom 1. November 2005 bis zum 31. Oktober 2007.
Zur Unterstützung der Reintegration in den fünf Ländern wird eine finanzielle Hilfe von CHF 2'000. pro erwachsene und von CHF 1'000. pro minderjährige Person ausbezahlt. Das Rückkehrhilfeprogramm sieht zusätzlich zur finanziellen Hilfe vor, individuelle Projekte oder eine Ausbildung mit bis zu maximal CHF 3'000. zu unterstützen, um die berufliche und soziale Wiedereingliederung zu erleichtern.
In den Programmleistungen eingeschlossen sind zudem die Rückkehrberatung in der Schweiz, die Reiseorganisation und die Unterstützung der Reisepapierbeschaffung. Interessierte Personen können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 / 325 93 50