BFM: Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich: Rückgang der Gesuchseingänge und Pendenzenzahlen bestätigt
(ots)Bern-Wabern, 14. November 2005. Das von Bund und Kantonen gemeinsam durchgeführte Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich verdeutlicht den starken Rückgang von Gesuchen und Pendenzen auf allen Stufen auch im ersten Halbjahr 2005.
Verglichen mit der zweiten Jahreshälfte 2004 haben die Eintritte ins schweizerische Asylsystem (Asylgesuche, Wiederaufnahme von Verfahren, Geburten) im ersten Halbjahr 2005 um 20 Prozent auf rund 5000 Personen abgenommen. Erstmals seit zwei Jahren sind auch die Austritte gesunken: 10'600 Personen sind in der Berichtsperiode aus dem Asylsystem ausgeschieden. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2004 entspricht dies einer Abnahme von 2'700 Personen beziehungsweise 20 Prozent. Insgesamt hat der Personenbestand im Asylbereich weiter abgenommen: Er umfasst Ende des ersten Semesters 2005 noch 50'100 Personen, 9 Prozent weniger als im Vorsemester.
Im Bereich des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Bestände um 24 Prozent auf 4'400 Personen abgenommen.
Die bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) hängigen Beschwerden gegen ordentliche erstinstanzliche Entscheide haben um 1'100 (- 11 Prozent) auf 8'800 abgenommen.
Im Vollzugsprozess reduzierte sich der Bestand um 21 Prozent auf 10'100 Personen. Der Bestandesrückgang gilt für alle wichtigen Herkunftsstaaten, auch für solche mit erschwertem Vollzug. Trotz des Rückgangs bleibt die Situation im Vollzugsbereich bei vielen Herkunftsländern schwierig.
Bei den Kantonen haben die Vollzugspendenzen (Fälle, deren Vollzug aufgrund vorhandener Papiere formell möglich ist) nochmals stark abgenommen. Nach einem Rückgang um 44 Prozent sind in allen Kantonen noch 820 dieser Fälle hängig.
Die Kantone haben Im ersten Semester 2005 insgesamt 630 Rückführungen vollzogen, was einem Rückgang von 37 Prozent gegenüber dem Vorsemester entspricht. Dieser Rückgang ist damit zu erklären, dass einerseits die Neuzugänge und Bestände sinken und somit die Zahl der vollziehbaren Fälle geringer ist, sowie andererseits mit der hohen Zahl von Abgängen nach Nichteintretensentscheiden.
Weitere Informationen: Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 50