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Bundesanwaltschaft BA

Bundesanwalt Valentin Roschacher in Bukarest

Bern (ots)

Bundesanwalt Valentin Roschacher hat von Samstag bis
Dienstag, 12. - 15. Mai 2001, an der 2. paneuropäischen Konferenz der
Generalstaatsanwälte Europas teilgenommen. Die vom Europarat
organisierte Konferenz mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 44
Ländern fand in der rumänischen Hauptstadt Bukarest statt und stand
unter dem Thema "Harmonisierung und Zusammenarbeit der
Staatsanwaltschaften auf europäischer Ebene".
Massnahmen zur Zusammenarbeit gegen die Organisierte Kriminalität
Es ging an dieser mehrtägigen Zusammenkunft hochrangiger
Strafverfolger aus den Mitglieds- sowie Kandidaten- und
Beobachterstaaten des Europarats um die anhaltenden
Bestrebungen zur Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung und um
die Förderung der internationalen Rechtshilfezusammenarbeit. Die
Tagung schloss an die im letzten Jahr erarbeiteten Grundlagen und
Empfehlungen zur Rolle der Staatsanwaltschaften im 21. Jahrhundert an
und hatte unter anderem zum Ziel, konkrete Massnahmen für die
zwischenstaatliche Zusammenarbeit speziell im Kampf gegen die
Organisierte Kriminalität (OK) zu erarbeiten.
Opferrechte im Strafverfahren: Fortschrittliche Schweiz
Im Plenum ausführlich thematisiert wurde im weiteren die in den
verschiedenen Ländern in unterschiedlicher Ausprägung praktizierte
Zusammenarbeit und Aufteilung zwischen polizeilicher und
staatsanwaltlicher Verantwortung in der Strafverfolgung. Die
Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Strafverfolgungs- und
Polizeibehörden mit ihren südosteuropäischen Partnern im Rahmen der
"Southeast European Cooperative Initiative" (SECI) wurde positiv
hervorgehoben. Auch die Rolle des Geschädigten im Strafprozess war
Thema der Diskussion, wobei die Schweiz im europäischen Vergleich
verschiedentlich als Land erwähnt wurde, in welchem der Umdenkprozess
gegenüber den in früherer Zeit stark täterorientierten Ansätzen der
Strafverfolgung weit fortgeschritten ist und ein ausgereiftes System
der Opferrechte im Strafverfahren besteht.
"Memorandum of Understanding" mit Italien, Rumänien, Bulgarien
Am Rande des Treffens nahm Bundesanwalt Valentin Roschacher die
Gelegenheit wahr, die für die Vertrauensbasis und die Kontinuität der
internationalen Rechtshilfezusammenarbeit eminent wichtigen
persönlichen Kontakte in Begegnungen und Gesprächen mit verschiedenen
Staatsanwälten der Teilnehmerländer zu pflegen und zu vertiefen.
Bundesanwalt Roschacher hatte im Rahmen der Konferenz namentlich
Gelegenheit, den neuen rumänischen Generalstaatsanwalt Tanase Joita
und seine Equipe kennenzulernen. Auch mit den Vertretern der
bulgarischen Generalstaatsanwaltschaft traf sich der Bundesanwalt zu
Gesprächen, ebenso mit der Delegation der italienischen
Antimafia-Behörden. Mit den Strafverfolgungsbehörden dieser drei
Länder - Italien, Rumänien und Bulgarien - will der Bundesanwalt im
Lauf der nächsten Monate im Einverständnis mit dem Bundesrat jeweils
ein "Memorandum of Understanding" über die Zusammenarbeit bei den
Ermittlungen im internationalen OK-Bereich unterzeichnen.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer, Mediensprecher Bundesanwaltschaft,
Tel. +41 31 322 81 69

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