Bundesanwalt Valentin Roschacher in Bukarest
Bern (ots)
Bundesanwalt Valentin Roschacher hat von Samstag bis Dienstag, 12. - 15. Mai 2001, an der 2. paneuropäischen Konferenz der Generalstaatsanwälte Europas teilgenommen. Die vom Europarat organisierte Konferenz mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 44 Ländern fand in der rumänischen Hauptstadt Bukarest statt und stand unter dem Thema "Harmonisierung und Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften auf europäischer Ebene".
Massnahmen zur Zusammenarbeit gegen die Organisierte Kriminalität
Es ging an dieser mehrtägigen Zusammenkunft hochrangiger Strafverfolger aus den Mitglieds- sowie Kandidaten- und Beobachterstaaten des Europarats um die anhaltenden
Bestrebungen zur Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung und um die Förderung der internationalen Rechtshilfezusammenarbeit. Die Tagung schloss an die im letzten Jahr erarbeiteten Grundlagen und Empfehlungen zur Rolle der Staatsanwaltschaften im 21. Jahrhundert an und hatte unter anderem zum Ziel, konkrete Massnahmen für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit speziell im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) zu erarbeiten.
Opferrechte im Strafverfahren: Fortschrittliche Schweiz
Im Plenum ausführlich thematisiert wurde im weiteren die in den verschiedenen Ländern in unterschiedlicher Ausprägung praktizierte Zusammenarbeit und Aufteilung zwischen polizeilicher und staatsanwaltlicher Verantwortung in der Strafverfolgung. Die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Strafverfolgungs- und Polizeibehörden mit ihren südosteuropäischen Partnern im Rahmen der "Southeast European Cooperative Initiative" (SECI) wurde positiv hervorgehoben. Auch die Rolle des Geschädigten im Strafprozess war Thema der Diskussion, wobei die Schweiz im europäischen Vergleich verschiedentlich als Land erwähnt wurde, in welchem der Umdenkprozess gegenüber den in früherer Zeit stark täterorientierten Ansätzen der Strafverfolgung weit fortgeschritten ist und ein ausgereiftes System der Opferrechte im Strafverfahren besteht.
"Memorandum of Understanding" mit Italien, Rumänien, Bulgarien
Am Rande des Treffens nahm Bundesanwalt Valentin Roschacher die Gelegenheit wahr, die für die Vertrauensbasis und die Kontinuität der internationalen Rechtshilfezusammenarbeit eminent wichtigen persönlichen Kontakte in Begegnungen und Gesprächen mit verschiedenen Staatsanwälten der Teilnehmerländer zu pflegen und zu vertiefen. Bundesanwalt Roschacher hatte im Rahmen der Konferenz namentlich Gelegenheit, den neuen rumänischen Generalstaatsanwalt Tanase Joita und seine Equipe kennenzulernen. Auch mit den Vertretern der bulgarischen Generalstaatsanwaltschaft traf sich der Bundesanwalt zu Gesprächen, ebenso mit der Delegation der italienischen Antimafia-Behörden. Mit den Strafverfolgungsbehörden dieser drei Länder - Italien, Rumänien und Bulgarien - will der Bundesanwalt im Lauf der nächsten Monate im Einverständnis mit dem Bundesrat jeweils ein "Memorandum of Understanding" über die Zusammenarbeit bei den Ermittlungen im internationalen OK-Bereich unterzeichnen.
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Hansjürg Mark Wiedmer, Mediensprecher Bundesanwaltschaft,
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