Indiskretion Armeeleitbild XXI - Korrigierte Version
Bern (ots)
Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Unbekannt ein
Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren eingestellt, welches sie am 29.12.2000 aufgrund der Veröffentlichung vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit dem "Armeeleitbild XXI" gegen unbekannte Bedienstete des Bundes eröffnet hatte. Das in gleicher Sache eröffnete Teilverfahren gegen einen Mitarbeiter der "Aargauer Zeitung" wurde zur weiteren Bearbeitung den Behörden des Kantons Aargau übertragen, jenes gegen einen Mitarbeiter des "Blick" wurde eingestellt.
Am 15.12.2000 erschienen im Zusammenhang mit einem Geschäft des Bundesrats zum "Armeeleitbild XXI" mehrere Artikel in der "Aargauer Zeitung", in denen aus einer vertraulich klassifizierten Vorläuferfassung eines VBS-Berichtes zitiert wurde. Am 16.12.2000 veröffentlichte der "Blick" ebenfalls Informationen im Zusammenhang mit demselben Geschäft.
Im Auftrag des Gesamtbundesrates erstattete die Bundeskanzlerin am 28.12.2000 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannte Bedienstete des Bundes wegen gezielter Indiskretion. Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 29.12.2000 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Bedienstete des Bundes betreffend Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) und gegen je einen Mitarbeiter der "Aargauer Zeitung" und des "Blick" betreffend Verdachts der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB).
In der Folge nahm die Bundesanwaltschaft innerhalb des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) umfangreiche Ermittlungshandlungen vor. Diese erbrachten allerdings keine konkreten Hinweise auf die Täterschaft der Indiskretionen, da - wie sich herausstellte sehr viele Personen in der fraglichen Zeitperiode Zugang zu den betreffenden vertraulichen Dokumenten hatten. Das Verfahren gegen Unbekannt wurde deshalb von der Bundesanwaltschaft wegen fehlender Aussichten auf erfolgsversprechende weitere Ermittlungen eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde - ohne Einvernahme - das Verfahren gegen den "Blick"-Mitarbeiter, da sich im Lauf der Ermittlungen ergab, dass dessen Artikel bereits publizierte Informationen enthalten hatte. Das Verfahren nach Artikel 293 StGB betreffend die Publikationen in der "Aargauer Zeitung" wurde am 14.5.2001 den Behörden des Kantons Aargau zur weiteren Untersuchung und Beurteilung übertragen.
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