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Bundesanwaltschaft BA

Speaking Note von Bundesanwalt Dr. Valentin Roschacher. Pressekonferenz zu den Terroranschlägen in den USA

Bern (ots)

Speaking Note von Bundesanwalt Dr. Valentin Roschacher an der
Pressekonferenz vom Dienstag, 2. Oktober 2001
Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September
Ermittlungsstand, Erkenntnisse und Einschätzung aus Sicht der
Strafverfolgungsbehörden der Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich danke Ihnen für Ihre Anwesenheit und Ihr Interesse.
Wie Sie wissen, hat die Bundesanwaltschaft am Samstag, 15.
September 2001, vier Tage nach den fürchterlichen Terroranschlägen in
den USA vom 11. September 2001, ein eigenes gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft, u.a. wegen der
Straftatbestände Entführung, Geiselnahme und Mord, Verbrechen gegen
Schweizer im Ausland und strafbare Handlungen an Bord eines
Luftfahrzeugs eröffnet, um den Verdacht von Verbindungen zwischen
Vorgängen in der Schweiz und den Terroranschlägen in den USA
abzuklären. Wir haben anschliessend in enger Zusammenarbeit mit dem
Bundesamt für Polizei eine «Task Force Terror USA» ins Leben gerufen,
die mit der Durchführung unseres Ermittlungsverfahrens befasst ist.
BAP-Direktor Jean-Luc Vez wird Sie im Anschluss über die Strukturen
und die Arbeitsweise dieser Task Force informieren.
Wie bei allen unseren gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren,
muss während des Ermittlungsverlauf die Information im Interesse des
Verfahrens sehr begrenzt bleiben. Wir können während der Ermittlungen
keine Einzelheiten bekanntgeben, die Einfluss auf das Resultat der
Ermittlungen haben könnten. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen
für das Verständnis, mit welchem die Mehrzahl von Ihnen das «no
comment» meines Informationschefs Hansjürg Mark Wiedmer zur Kenntnis
genommen und behandelt hat. Sie wissen, dass es dabei darum ging, das
Verfahren und mögliche Resultate nicht zu gefährden.
Die Bundesanwaltschaft war während der letzten zwei Wochen nicht
bereit, auf einzelne Spuren oder Pisten einzugehen oder fallweise zu
einzelnen Namen, Firmen, Spekulationen oder Medienberichten Stellung
zu nehmen. Dieses Vorgehen war durch die Notwendigkeit begründet,
keine vorschnelle Aussage über den Stand oder Stellenwert unserer
Ermittlungen in die Welt zu setzen. Gerade wegen des grossen
öffentlichen Interesses an unserem Verfahren haben wir uns eine
gründliche und grundlegende Einschätzung vorbehalten wollen.
Es geht bei dieser Einschätzung ganz grundsätzlich um die Frage,
welchen Stellenwert die möglichen Verbindung von Vorgängen in der
Schweiz mit den Terroranschlägen in den USA haben und welche Rolle
das Strafverfahren der Schweiz in der Gesamtheit der weltweiten
Ermittlungsbemühungen spielt. Eine vorschnelle Einschätzung dieser
Fragen aufgrund einzelner Detailinformationen oder aufgrund
ungesicherter Erkenntnisse würde nicht der Information dienen,
sondern zu Desinformation führen. Deshalb danke ich Ihnen, dass Sie
uns die Zeit gegeben haben, ein umfassenderes Bild zum Stellenwert
der Schweizer Piste zu erarbeiten und Ihnen heute nun unsere
Einschätzung mit einer gewissen zeitlichen Distanz zu den Ereignissen
mitzuteilen.
Lassen Sie mich den heutigen Erkenntnisstand und die daraus
folgende Einschätzung im Zusammenhang mit dem Schweizer
Ermittlungsverfahren zusammenfassen.
Zum heutigen Zeitpunkt gibt es gemäss unserer Einschätzung keine
Erkenntnisse, dass die Schweiz in der logistischen Vorbereitung der
Terroranschläge vom 11. September in den USA eine Rolle gespielt
hätte, abgesehen einzig vom Transit eines der Attentäter über den
Flughafen Zürich am 8. Juli.
Was die Frage nach der Rolle des Finanzplatzes Schweiz für den
Transfer von Geldern im Zusammenhang mit der konkreten
Tatvorbereitung betrifft, gibt es auch hier zur Zeit keine
substantiellen Hinweise, die darauf schliessen liessen, die Schweiz
hätte eine Rolle gespielt. Die Ermittlungen konzentrieren sich
indessen zur Zeit auf diesen zweiten Bereich. Wir schliessen
grundsätzlich weiterhin nichts aus und gehen nach wie vor allen
Hinweisen im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten nach.
Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass hier eine ab-schliessende
Einschätzung kurzfristig möglich ist. Wir gehen davon aus, dass uns
die Ermittlungen im komplexen Bereich der Banken- und
Fi-nanztransaktionen noch längere Zeit beschäftigen werden. Für uns
ist aber ganz grundsätzlich der zeitliche Rahmen unserer Ermittlungen
im Rahmen der «Task Force Terror USA» nicht eine Frage von Tagen,
sondern von Wochen und Monaten. Ich weiss, dass Sie gerne Resultate
sehen würden, und glauben Sie mir: das will ich auch. Allerdings geht
es in der Strafverfolgung selten um kurzfristige Erfolge.
Ermittlungsarbeit ist in der Regel zeitraubend, langwierig und
mühselig, und darauf haben wir uns auch hier einzustellen. Allerdings
leisten wir weiterhin mit vollem Einsatz alles, was in unserer Macht
steht, damit die Verantwortlichen der Terroranschläge vom 11.
September und allfällige Mittäter, Mitwisser und Helfershelfer zur
Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden können. Zu den
konkreten Ermittlungen
Transfer M. Atta in Zürich
Mohamad Atta reiste am Morgen des 8. Juli 2001 von Miami (SR 117)
kommend im Flughafen Zürich-Kloten in die Schweiz ein. Er verbrachte
mehrere Stunden und reiste am Mittag des gleichen Tages von Zürich
nach Madrid (SR 656) weiter. Ob Mohamad Atta den Flughafen während
seines Aufenthaltes verliess, ist derzeit nicht bekannt. Aufgrund
seines Visums wäre es jedoch möglich gewesen. Die spanischen Kollegen
sind über unsere Erkenntnisse im Bilde und sind derzeit daran, die
weiteren Schritte in Spanien zu eruieren. Wir wissen, dass er während
seines Aufenthaltes im Flughafen Kloten an einem Bancomaten 4
Bargeldbezüge getätigt und insgesamt Fr. 1'700.— bezogen hat. Über
die Verwendung dieses Bargeldbetrages haben wir derzeit keine
Hinweise. Weiter ist erstellt, dass er im Tax&Duty Free Store im
Kloten zwei Messer und Schokolade (Swiss Mini Golds) im Gesamtbetrag
von Fr. 56.—gekauft und mit seiner Kreditkarte bezahlt hat. Zu den
Taschenmessern kann ich folgendes anfügen: Beide Taschenmesser wurden
in Boston sichergestellt, und zwar im Gepäck des Mohamad Atta,
welches mit Verspätung in Boston ankam und dort liegen blieb.
Prüfung Hotelübernachtungen
Die umfangreichen Kontrollen, welche alle Polizeikorps der Kantone
zu Handen der Bundesanwaltschaft durchgeführt haben, ergaben keine
Hinweise auf Übernachtungen von fraglichen Personen, welche uns auf
einer Liste der amerikanischen Polizeibehörden übersandt worden sind.
Ueber 200 Personen wurden in den Hotellkontrollen überprüft.
Al Taqwa
Bezüglich dieser Gesellschaft haben wir ebenfalls Abklärungen
getätigt, wie schon in der Vergangenheit die EBK und früher die
ehemalige Bundespolizei. Es liegen uns derzeit keine Hinweise auf
strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Es bestehen zum heutigen
Zeitpunkt keine Hinweise dafür, dass Al Taqwa-Konten in Verbindung
mit Osama Bin Laden stehen. Kontoblockierungen durch die
Bundesanwaltschaft sind daher keine erfolgt. Die Kontrollstelle für
Geldwäscherei macht derzeit Abklärungen bei dieser Firma.
Einvernahmen
Bisher wurde 1 Person von der Bundesanwaltschaft einvernommen.
Diese Person meldete sich aus eigenem Antrieb bei der
Bundesanwaltschaft. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann ich
derzeit keine weitere Auskunft über den Inhalt der Befragung oder die
befragte Person geben. Bislang sind keine Verhaftungen erfolgt.
Hinweise aus der Bevölkerung
Es sind mehrere hundert Hinweise eingegangen. Die meisten gingen
in den ersten Tagen nach den Anschlägen in den USA ein. Der Grossteil
der Hinweise konnte bereits überprüft, d.h. verifiziert werden.
Täglich kommen weitere Hinweise dazu, die ebenfalls laufend abgeklärt
werden.
Kontensperrungen
Mit Verfügung der Bundesanwaltschaft vom 19. September wurde ein
Konto bei einer Bank in Zürich blockiert und die Bankdokumente
erho-ben. Die Analyse des Kontos, der Berechtigten sowie der
Dokumente über die durchgeführten Transaktionen haben den
Anfangsverdacht nicht erhärtet. Die Kontosperre wird heute
aufgehoben. Die entsprechende Verfügung ist jetzt unterwegs an die
Bank.
Meldungen von Finanzinstituten an die MROS
Aufgrund verschiedener Verdachtsmeldungen gemäss Art. 9 GwG von
Banken an die MROS waren 15 Konten bei 4 Finanzinstituten
vorübergehend blockiert. Vor Ablauf der gesetzlichen
Blockierungsfrist von 5 Arbeitstagen wurden die von der MROS der
Bundesanwaltschaft gemeldeten Konten überprüft und von der
Bundesanwaltschaft deblockiert, weil keine hinreichenden
Verdachtselemente für die Aufrechterhaltung der Kontensperren
vorlagen. Im Zusammenhang mit einer bei der MROS eingegangenen und an
die Bundesanwaltschaft weitergeleiteten Verdachtsmeldung gemäss Art.
9 GwG wird heute ein Konto gesperrt werden.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nun einige grundsätzliche
Bemerkungen. Es besteht in der internationalen Medienaufmerksamkeit
die Tendenz, das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft als
Präzedenzfall dafür zu behandeln, wie die Schweiz als Ganzes mit
terrorismusverdächtigen Geldern umgeht, die über den Finanzplatz
Schweiz geflossen sein können. Diese Tendenz ist zwar verständlich,
entspringt aber einer eingeschränkten Wahrnehmung über Aufgaben,
Funktion und Kompetenzen der verschiedenen Behörden auf Bundesebene
im Bereich Strafverfolgung, Rechtshilfe, Staatsschutz, Bankenaufsicht
etc. Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren der
Bundesanwaltschaft ist nur eine der Anstrengungen der Schweiz im
Nachgang zu den Anschlägen vom 11. September. Die hier anwesenden
Fachleute aus dem Finanz- und Aussendepartement werden Sie über die
Anstrengungen informieren, die ausserhalb unseres
Ermittlungsverfahrens im Umgang mit den internationalen Vorwürfen,
die Schweiz könnte als finanzielle Drehscheibe für
terrorismusverdächtige Gelder dienen, schon vor dem 11. Sep-tember
unternommen worden sind und weiterhin unternommen werden.
Lassen Sie mich hier als erster Strafverfolger des Bundes eines
erneut deutlich feststellen, ein für allemal. Aus Sicht der
Strafverfolgung der Schweiz bildet das Bankkundengeheimnis keinerlei
Problem, und ich betone dies noch einmal: nicht das geringste
Problem. Für mich als Strafverfolger ist das Bankkundengeheimnis
inexistent. Bei entsprechendem Verdacht kann jedes Konto in der
Schweiz gesperrt werden und alle Unterlagen stehen der Schweizer
Strafverfolgung - und bei entsprechender Rechtshilfe auch
ausländischen Strafverfolgungsbehörden - für die strafrechtlichen
Ermittlungen zur Verfügung. Von der Seite der Banken ist der
Bundesanwaltschaft vom ersten Moment an volle Unterstützung bei den
Ermittlungen zugesichert worden. Mit den Schweizer Banken gibt es
keinerlei Probleme in der Kooperation bei unseren Ermittlungen, wofür
ich diesen an dieser Stelle danken möchte.
Die Probleme liegen an einem andern Ort, nämlich bei der
internationalen Zusammenarbeit. Für die Arbeit der Strafverfolgung
reichen reine Vermutungen auf terrorismusverdächtige Verbindungen
nicht aus. Wir arbeiten als Strafverfolger nicht mit Vermutungen,
sondern aufgrund hinreichenden Verdachts. Dazu benötigen wir in jedem
Fall konkrete und substantielle Hinweise auf strafrechtlich relevante
Verstösse oder Verbindungen. Wir benötigen auch von Seiten der
Strafverfolgungsbehörden des Auslands konkrete und substantielle
Hinweise, damit wir die Arbeit im Rahmen unseres schweizerischen
Verfahrens erfolgversprechend tun können. In diesem Zusammenhang gebe
ich hier bekannt, dass die Bundesanwaltschaft die USA diese Woche um
Rechtshilfe bitten wird. Das Rechtshilfeersuchen ist ausgearbeitet
und wird noch diese Woche auf dem offiziellen Weg an das Department
of Justice übermittelt werden. Wir erwägen auch einen Besuch bei
unseren amerikanischen Kollegen in den USA, damit der notwendige
Informationsaustausch zugunsten der weltweiten Kooperation der
Strafverfolgung für die Aufklärung der Verbrechen vom 11. September
noch schneller, effizienter und zielgerichteter stattfindet.
In diesem Zusammenhang möchte ich hier weiter feststellen, dass
ich keinerlei Verständnisse dafür aufbringe, wenn den Behörden der
Schweiz via internationale Medien zögerliches Verhaltens in der
Aufklärung der Verbrechen vom 11. September vorgeworfen wird. Ich
weise diesen Vorwurf aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden des
Bundes und der Kantone, die uns kompetent unterstützen, in aller Form
zurück. Das Gegenteil ist richtig. Wir haben nach dem 11. September
nicht abgewartet, sondern im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten
- nach offizieller Bekanntgabe, dass sich auch Schweizer unter den
Opfern befinden, gem. Artikel 5 StGB - ohne jegliches Zögern sofort
ein eigenes Verfahren eröffnet, um schnell und entschieden unseren
Beitrag für die Aufklärung der Verbrechen vom 11. September in New
York, Washington und Pittsburgh zu leisten. Wir haben bei jeder
Gelegenheiten unsere volle Bereitschaft zur internationalen
Kooperation erklärt und jederzeit die Möglichkeit zur Zusammenarbeit
angeboten.
Wenn vor diesem Hintergrund die Schweiz hinter mehr oder weniger
vorgehaltener Hand international unter Verdacht der Begünstigung
terroristischer Umtriebe gestellt wird, während wir gleichzeitig die
Informatio-nen nicht oder nicht vollständig erhalten, um unsere
Arbeit als Schweizer Strafverfolgungsbehörden zu leisten und mögliche
Täter vor Gericht bringen zu können, dann ist dies für den weltweiten
Kampf gegen terroristische Aktivitäten kontraproduktiv. Die
Aufklärung dieses Verbrechens kann nur im Zusammenwirken von Polizei
und Strafverfolgung verschiedener Länder geschehen. Polizei und
Strafverfolgungsbehörden aller Länder ziehen am gleichen Strick, in
die gleiche Richtung. Wir arbeiten Hand in Hand. Unser gemeinsames
Ziel ist, die Urheber der Terroranschläge zur gerichtlichen
Verantwortung zu ziehen. Die Strafverfolgung der Schweiz ist bereit,
ihren Beitrag in der internationalen, weltweiten Zusammenarbeit der
Strafverfolgung zu leisten. Wir wollen unsere Rolle nicht
überschätzen. Nachdem die Schweiz gemäss unseren Erkenntnissen für
die Vorbereitung der Anschläge vom 11. September keine zentrale Rolle
spielte, werden auch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden nicht die
«keyplayers» im weltweiten Kampf gegen die Urheber der feigen
Anschläge in den USA sein. Aber wir nehmen unseren Platz ein und
leisten mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln der
Strafverfolgung in der Schweiz den bestmöglichen Beitrag, dass die
Verantwortlichen der Anschläge und ihre Helfer und Helfershelfer zur
Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden.

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