Speaking Note von Bundesanwalt Dr. Valentin Roschacher. Pressekonferenz zu den Terroranschlägen in den USA
Bern (ots)
Speaking Note von Bundesanwalt Dr. Valentin Roschacher an der Pressekonferenz vom Dienstag, 2. Oktober 2001
Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September Ermittlungsstand, Erkenntnisse und Einschätzung aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich danke Ihnen für Ihre Anwesenheit und Ihr Interesse.
Wie Sie wissen, hat die Bundesanwaltschaft am Samstag, 15. September 2001, vier Tage nach den fürchterlichen Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001, ein eigenes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft, u.a. wegen der Straftatbestände Entführung, Geiselnahme und Mord, Verbrechen gegen Schweizer im Ausland und strafbare Handlungen an Bord eines Luftfahrzeugs eröffnet, um den Verdacht von Verbindungen zwischen Vorgängen in der Schweiz und den Terroranschlägen in den USA abzuklären. Wir haben anschliessend in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei eine «Task Force Terror USA» ins Leben gerufen, die mit der Durchführung unseres Ermittlungsverfahrens befasst ist. BAP-Direktor Jean-Luc Vez wird Sie im Anschluss über die Strukturen und die Arbeitsweise dieser Task Force informieren.
Wie bei allen unseren gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren, muss während des Ermittlungsverlauf die Information im Interesse des Verfahrens sehr begrenzt bleiben. Wir können während der Ermittlungen keine Einzelheiten bekanntgeben, die Einfluss auf das Resultat der Ermittlungen haben könnten. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für das Verständnis, mit welchem die Mehrzahl von Ihnen das «no comment» meines Informationschefs Hansjürg Mark Wiedmer zur Kenntnis genommen und behandelt hat. Sie wissen, dass es dabei darum ging, das Verfahren und mögliche Resultate nicht zu gefährden.
Die Bundesanwaltschaft war während der letzten zwei Wochen nicht bereit, auf einzelne Spuren oder Pisten einzugehen oder fallweise zu einzelnen Namen, Firmen, Spekulationen oder Medienberichten Stellung zu nehmen. Dieses Vorgehen war durch die Notwendigkeit begründet, keine vorschnelle Aussage über den Stand oder Stellenwert unserer Ermittlungen in die Welt zu setzen. Gerade wegen des grossen öffentlichen Interesses an unserem Verfahren haben wir uns eine gründliche und grundlegende Einschätzung vorbehalten wollen.
Es geht bei dieser Einschätzung ganz grundsätzlich um die Frage, welchen Stellenwert die möglichen Verbindung von Vorgängen in der Schweiz mit den Terroranschlägen in den USA haben und welche Rolle das Strafverfahren der Schweiz in der Gesamtheit der weltweiten Ermittlungsbemühungen spielt. Eine vorschnelle Einschätzung dieser Fragen aufgrund einzelner Detailinformationen oder aufgrund ungesicherter Erkenntnisse würde nicht der Information dienen, sondern zu Desinformation führen. Deshalb danke ich Ihnen, dass Sie uns die Zeit gegeben haben, ein umfassenderes Bild zum Stellenwert der Schweizer Piste zu erarbeiten und Ihnen heute nun unsere Einschätzung mit einer gewissen zeitlichen Distanz zu den Ereignissen mitzuteilen.
Lassen Sie mich den heutigen Erkenntnisstand und die daraus folgende Einschätzung im Zusammenhang mit dem Schweizer Ermittlungsverfahren zusammenfassen.
Zum heutigen Zeitpunkt gibt es gemäss unserer Einschätzung keine Erkenntnisse, dass die Schweiz in der logistischen Vorbereitung der Terroranschläge vom 11. September in den USA eine Rolle gespielt hätte, abgesehen einzig vom Transit eines der Attentäter über den Flughafen Zürich am 8. Juli.
Was die Frage nach der Rolle des Finanzplatzes Schweiz für den Transfer von Geldern im Zusammenhang mit der konkreten Tatvorbereitung betrifft, gibt es auch hier zur Zeit keine substantiellen Hinweise, die darauf schliessen liessen, die Schweiz hätte eine Rolle gespielt. Die Ermittlungen konzentrieren sich indessen zur Zeit auf diesen zweiten Bereich. Wir schliessen grundsätzlich weiterhin nichts aus und gehen nach wie vor allen Hinweisen im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten nach. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass hier eine ab-schliessende Einschätzung kurzfristig möglich ist. Wir gehen davon aus, dass uns die Ermittlungen im komplexen Bereich der Banken- und Fi-nanztransaktionen noch längere Zeit beschäftigen werden. Für uns ist aber ganz grundsätzlich der zeitliche Rahmen unserer Ermittlungen im Rahmen der «Task Force Terror USA» nicht eine Frage von Tagen, sondern von Wochen und Monaten. Ich weiss, dass Sie gerne Resultate sehen würden, und glauben Sie mir: das will ich auch. Allerdings geht es in der Strafverfolgung selten um kurzfristige Erfolge. Ermittlungsarbeit ist in der Regel zeitraubend, langwierig und mühselig, und darauf haben wir uns auch hier einzustellen. Allerdings leisten wir weiterhin mit vollem Einsatz alles, was in unserer Macht steht, damit die Verantwortlichen der Terroranschläge vom 11. September und allfällige Mittäter, Mitwisser und Helfershelfer zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden können. Zu den konkreten Ermittlungen
Transfer M. Atta in Zürich
Mohamad Atta reiste am Morgen des 8. Juli 2001 von Miami (SR 117) kommend im Flughafen Zürich-Kloten in die Schweiz ein. Er verbrachte mehrere Stunden und reiste am Mittag des gleichen Tages von Zürich nach Madrid (SR 656) weiter. Ob Mohamad Atta den Flughafen während seines Aufenthaltes verliess, ist derzeit nicht bekannt. Aufgrund seines Visums wäre es jedoch möglich gewesen. Die spanischen Kollegen sind über unsere Erkenntnisse im Bilde und sind derzeit daran, die weiteren Schritte in Spanien zu eruieren. Wir wissen, dass er während seines Aufenthaltes im Flughafen Kloten an einem Bancomaten 4 Bargeldbezüge getätigt und insgesamt Fr. 1'700. bezogen hat. Über die Verwendung dieses Bargeldbetrages haben wir derzeit keine Hinweise. Weiter ist erstellt, dass er im Tax&Duty Free Store im Kloten zwei Messer und Schokolade (Swiss Mini Golds) im Gesamtbetrag von Fr. 56.gekauft und mit seiner Kreditkarte bezahlt hat. Zu den Taschenmessern kann ich folgendes anfügen: Beide Taschenmesser wurden in Boston sichergestellt, und zwar im Gepäck des Mohamad Atta, welches mit Verspätung in Boston ankam und dort liegen blieb.
Prüfung Hotelübernachtungen
Die umfangreichen Kontrollen, welche alle Polizeikorps der Kantone zu Handen der Bundesanwaltschaft durchgeführt haben, ergaben keine Hinweise auf Übernachtungen von fraglichen Personen, welche uns auf einer Liste der amerikanischen Polizeibehörden übersandt worden sind. Ueber 200 Personen wurden in den Hotellkontrollen überprüft.
Al Taqwa
Bezüglich dieser Gesellschaft haben wir ebenfalls Abklärungen getätigt, wie schon in der Vergangenheit die EBK und früher die ehemalige Bundespolizei. Es liegen uns derzeit keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Es bestehen zum heutigen Zeitpunkt keine Hinweise dafür, dass Al Taqwa-Konten in Verbindung mit Osama Bin Laden stehen. Kontoblockierungen durch die Bundesanwaltschaft sind daher keine erfolgt. Die Kontrollstelle für Geldwäscherei macht derzeit Abklärungen bei dieser Firma.
Einvernahmen
Bisher wurde 1 Person von der Bundesanwaltschaft einvernommen. Diese Person meldete sich aus eigenem Antrieb bei der Bundesanwaltschaft. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann ich derzeit keine weitere Auskunft über den Inhalt der Befragung oder die befragte Person geben. Bislang sind keine Verhaftungen erfolgt.
Hinweise aus der Bevölkerung
Es sind mehrere hundert Hinweise eingegangen. Die meisten gingen in den ersten Tagen nach den Anschlägen in den USA ein. Der Grossteil der Hinweise konnte bereits überprüft, d.h. verifiziert werden. Täglich kommen weitere Hinweise dazu, die ebenfalls laufend abgeklärt werden.
Kontensperrungen
Mit Verfügung der Bundesanwaltschaft vom 19. September wurde ein Konto bei einer Bank in Zürich blockiert und die Bankdokumente erho-ben. Die Analyse des Kontos, der Berechtigten sowie der Dokumente über die durchgeführten Transaktionen haben den Anfangsverdacht nicht erhärtet. Die Kontosperre wird heute aufgehoben. Die entsprechende Verfügung ist jetzt unterwegs an die Bank.
Meldungen von Finanzinstituten an die MROS
Aufgrund verschiedener Verdachtsmeldungen gemäss Art. 9 GwG von Banken an die MROS waren 15 Konten bei 4 Finanzinstituten vorübergehend blockiert. Vor Ablauf der gesetzlichen Blockierungsfrist von 5 Arbeitstagen wurden die von der MROS der Bundesanwaltschaft gemeldeten Konten überprüft und von der Bundesanwaltschaft deblockiert, weil keine hinreichenden Verdachtselemente für die Aufrechterhaltung der Kontensperren vorlagen. Im Zusammenhang mit einer bei der MROS eingegangenen und an die Bundesanwaltschaft weitergeleiteten Verdachtsmeldung gemäss Art. 9 GwG wird heute ein Konto gesperrt werden.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nun einige grundsätzliche Bemerkungen. Es besteht in der internationalen Medienaufmerksamkeit die Tendenz, das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft als Präzedenzfall dafür zu behandeln, wie die Schweiz als Ganzes mit terrorismusverdächtigen Geldern umgeht, die über den Finanzplatz Schweiz geflossen sein können. Diese Tendenz ist zwar verständlich, entspringt aber einer eingeschränkten Wahrnehmung über Aufgaben, Funktion und Kompetenzen der verschiedenen Behörden auf Bundesebene im Bereich Strafverfolgung, Rechtshilfe, Staatsschutz, Bankenaufsicht etc. Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft ist nur eine der Anstrengungen der Schweiz im Nachgang zu den Anschlägen vom 11. September. Die hier anwesenden Fachleute aus dem Finanz- und Aussendepartement werden Sie über die Anstrengungen informieren, die ausserhalb unseres Ermittlungsverfahrens im Umgang mit den internationalen Vorwürfen, die Schweiz könnte als finanzielle Drehscheibe für terrorismusverdächtige Gelder dienen, schon vor dem 11. Sep-tember unternommen worden sind und weiterhin unternommen werden.
Lassen Sie mich hier als erster Strafverfolger des Bundes eines erneut deutlich feststellen, ein für allemal. Aus Sicht der Strafverfolgung der Schweiz bildet das Bankkundengeheimnis keinerlei Problem, und ich betone dies noch einmal: nicht das geringste Problem. Für mich als Strafverfolger ist das Bankkundengeheimnis inexistent. Bei entsprechendem Verdacht kann jedes Konto in der Schweiz gesperrt werden und alle Unterlagen stehen der Schweizer Strafverfolgung - und bei entsprechender Rechtshilfe auch ausländischen Strafverfolgungsbehörden - für die strafrechtlichen Ermittlungen zur Verfügung. Von der Seite der Banken ist der Bundesanwaltschaft vom ersten Moment an volle Unterstützung bei den Ermittlungen zugesichert worden. Mit den Schweizer Banken gibt es keinerlei Probleme in der Kooperation bei unseren Ermittlungen, wofür ich diesen an dieser Stelle danken möchte.
Die Probleme liegen an einem andern Ort, nämlich bei der internationalen Zusammenarbeit. Für die Arbeit der Strafverfolgung reichen reine Vermutungen auf terrorismusverdächtige Verbindungen nicht aus. Wir arbeiten als Strafverfolger nicht mit Vermutungen, sondern aufgrund hinreichenden Verdachts. Dazu benötigen wir in jedem Fall konkrete und substantielle Hinweise auf strafrechtlich relevante Verstösse oder Verbindungen. Wir benötigen auch von Seiten der Strafverfolgungsbehörden des Auslands konkrete und substantielle Hinweise, damit wir die Arbeit im Rahmen unseres schweizerischen Verfahrens erfolgversprechend tun können. In diesem Zusammenhang gebe ich hier bekannt, dass die Bundesanwaltschaft die USA diese Woche um Rechtshilfe bitten wird. Das Rechtshilfeersuchen ist ausgearbeitet und wird noch diese Woche auf dem offiziellen Weg an das Department of Justice übermittelt werden. Wir erwägen auch einen Besuch bei unseren amerikanischen Kollegen in den USA, damit der notwendige Informationsaustausch zugunsten der weltweiten Kooperation der Strafverfolgung für die Aufklärung der Verbrechen vom 11. September noch schneller, effizienter und zielgerichteter stattfindet.
In diesem Zusammenhang möchte ich hier weiter feststellen, dass ich keinerlei Verständnisse dafür aufbringe, wenn den Behörden der Schweiz via internationale Medien zögerliches Verhaltens in der Aufklärung der Verbrechen vom 11. September vorgeworfen wird. Ich weise diesen Vorwurf aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone, die uns kompetent unterstützen, in aller Form zurück. Das Gegenteil ist richtig. Wir haben nach dem 11. September nicht abgewartet, sondern im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten - nach offizieller Bekanntgabe, dass sich auch Schweizer unter den Opfern befinden, gem. Artikel 5 StGB - ohne jegliches Zögern sofort ein eigenes Verfahren eröffnet, um schnell und entschieden unseren Beitrag für die Aufklärung der Verbrechen vom 11. September in New York, Washington und Pittsburgh zu leisten. Wir haben bei jeder Gelegenheiten unsere volle Bereitschaft zur internationalen Kooperation erklärt und jederzeit die Möglichkeit zur Zusammenarbeit angeboten.
Wenn vor diesem Hintergrund die Schweiz hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand international unter Verdacht der Begünstigung terroristischer Umtriebe gestellt wird, während wir gleichzeitig die Informatio-nen nicht oder nicht vollständig erhalten, um unsere Arbeit als Schweizer Strafverfolgungsbehörden zu leisten und mögliche Täter vor Gericht bringen zu können, dann ist dies für den weltweiten Kampf gegen terroristische Aktivitäten kontraproduktiv. Die Aufklärung dieses Verbrechens kann nur im Zusammenwirken von Polizei und Strafverfolgung verschiedener Länder geschehen. Polizei und Strafverfolgungsbehörden aller Länder ziehen am gleichen Strick, in die gleiche Richtung. Wir arbeiten Hand in Hand. Unser gemeinsames Ziel ist, die Urheber der Terroranschläge zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. Die Strafverfolgung der Schweiz ist bereit, ihren Beitrag in der internationalen, weltweiten Zusammenarbeit der Strafverfolgung zu leisten. Wir wollen unsere Rolle nicht überschätzen. Nachdem die Schweiz gemäss unseren Erkenntnissen für die Vorbereitung der Anschläge vom 11. September keine zentrale Rolle spielte, werden auch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden nicht die «keyplayers» im weltweiten Kampf gegen die Urheber der feigen Anschläge in den USA sein. Aber wir nehmen unseren Platz ein und leisten mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln der Strafverfolgung in der Schweiz den bestmöglichen Beitrag, dass die Verantwortlichen der Anschläge und ihre Helfer und Helfershelfer zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden.
Kontakt:
Bundesanwaltschaft BA