BA: Verdacht auf Betrug und Geldwäscherei bei Time-Sharing-Verträgen: Die Bundesanwaltschaft ermittelt
Bern (ots)
Bern, 8. Juli 2003. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei wegen Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei bei Verträgen über Teilzeiteigentum bei Immobilien, so genannten Time-Sharing- Verträgen. Ein französischer Staatsangehöriger ist am 1. Juli in Zürich verhaftet worden und befindet sich weiterhin in Haft.
Am 9. April eröffnete die Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen mehrere ausländische Staatsangehörige wegen Verdachts auf Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Betrug (Art. 146 StGB) und möglicherweise Veruntreuung (Art. 138 StGB). Das Verfahren wurde ins Rollen gebracht durch eine Information der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamtes für Polizei. Die mutmassliche Deliktssumme umfasst mehr als 2 Millionen Schweizer Franken. Dank weiterer Elemente, die in der Klage einer Privatperson vorgebracht worden waren, konnten die Behörden einige Fortschritte bei den Ermittlungen erzielen.
Am 1. Juli wurde in Zürich ein französischer Staatsangehöriger verhaftet. Er wird der Geldwäscherei und des Betrugs bei Verträgen über den Weiterverkauf von Teilen von Gemeinschaftseigentum verdächtigt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe eine in Malaga (Spanien) ansässige Gesellschaft für deliktisches Handeln genutzt und sich Vorauszahlungen auf ein Konto bei einer Zürcher Bank überweisen lassen. Der Betroffene wurde von den Ermittlern der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft in Bern befragt und in Untersuchungshaft genommen. Die Haft wurde von der eidgenössischen Untersuchungsrichterin bestätigt.
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