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Bundesanwaltschaft BA

BA: Die BA beantragt eidgenössische Voruntersuchung in einem Fall von Geldwäscherei gegen verschiedene der Korruption verdächtigte brasilianische Staatsangehörige

Bern (ots)

Bern, 17. November 2003. Die Schweizerische
Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts 
auf Geldwäscherei von Geldern, die möglicherweise in Zusammenhang 
mit Korruptionshandlungen in Brasilien stehen, abgeschlossen. Die 
Akten wurden Ende Oktober dem Eidgenössischen 
Untersuchungsrichteramt (URA) zur eidgenössischen Voruntersuchung 
weitergegeben.
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat soeben ein in enger 
Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei geführtes 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen verschiedene 
ausländische Staatsbürger abgeschlossen, die verdächtigt werden, aus 
mutmasslichen Korruptionshandlungen in Brasilien stammende 
Vermögenswerte gewaschen zu haben. Das im Juli 2002 eröffnete 
Verfahren richtet sich in Anwendung von Artikel 340bis StGB gegen 9 
brasilianische Staatsangehörige. Die Beschuldigten werden der 
Geldwäscherei in der Schweiz im Sinne von Artikel 305bis StGB 
verdächtigt. Im Verlauf der Ermittlung wurde die Untersuchung auf 
weitere Personen ausgeweitet. Im Augenblick sind 24 ausländische 
Angeschuldigte in das schweizerische Verfahren involviert. Die Summe 
der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte beläuft sich auf 
ungefähr 55 Millionen Schweizer Franken.
Gegen einige der in der schweizerischen Ermittlung involvierten 
Personen wurde auch in Brasilien ein Verfahren eröffnet. Die 
Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern hat sich auf dieser Ebene 
als äusserst wichtig erwiesen.
Eine Analyse der Finanzflüsse und der im Verlauf der Ermittlung 
beschlagnahmten Dokumente konnte die verfahrensbegründenden 
Verdachtsmomente erhärten. Schweizerische Ausgleichskonten wurden 
vermutlich dazu eingesetzt, aus verdächtigen Quellen stammende 
Vermögenswerte in die Schweiz zu transferieren oder auch um diese 
Summen wieder nach Brasilien zurückzuholen. Somit wurde das im 
Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege festgelegte Ziel der 
gerichtspolizeilichen Untersuchung erreicht, nämlich die 
Identifikation der mutmasslichen Täterschaft, Feststellung der 
wesentlichen Tatbestände und die Sicherung von Spuren und Beweisen. 
Wie in der Bundesstrafprozessordnung vorgesehen hat deshalb die 
Schweizerische Bundesanwaltschaft Ende Oktober die Akten dem 
Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt (URA) zur eidgenössischen 
Voruntersuchung weitergegeben. Der weitere Verlauf des Verfahrens 
liegt von nun an in der Kompetenz des URA.
Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, Stv. Mediensprecherin BA, Tel. 031 / 324 324 0

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