BA: Der Bundesanwalt unter Druck? Speaking Note von Bundesanwalt Valentin Roschacher in eigener Sache Bern, 21. Juni 2004
Bern (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren Medienschaffende Geschätzte Anwesende
Ich danke Ihnen, dass Sie unserer kurzfristigen Einladung Folge geleistet haben zu einigen Bemerkungen in eigener Sache aufgrund der Medienberichterstattung in den letzten Wochen und namentlich der jüngsten Wochen- und Wochenendpresse.
Es seien, so stand daselbst zu lesen, die Bundesanwaltschaft und der Bundesanwalt unter ständig zunehmenden Druck geraten. Die Kritik aus Politik und Verwaltung an Roschacher habe ein Mass erreicht, welches den neuen EJPD-Chef zum Durchgreifen zwinge. Es fehle der aufgeblähten Strafverfolgung des Bundes an Erfolgen, es fehle dem neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen der Bundesanwaltschaft an Arbeit. Die Umsetzung der Effizienzvorlage sei in Frage gestellt, die Kantone forderten Uebungsabbruch und Rücktransfer der dem Bund per 1.1.2002 übertragenen Kompetenzen in der Kriminalitätsbekämpfung. Die Organisierte Kriminalität sei ein nichtexistentes Phantom und die Bundesanwaltschaft samt der Bundeskriminalpolizei eine unfähige Truppe, die allerdings selbst mit der Bekämpfung der nichtexistenten OK überfordert sei. Auf der anderen Seite rüge das Bundesgericht in Lausanne den Bundesanwalt ständig wegen Fehler im Rechtshilfevollzug, während die Parlamentarier eine bessere Kontrolle forderten und die Ueberprüfung der zweifachen Unterstellung der Bundesanwaltschaft fachlich unter das Bundesgericht und administrativ unter das EJPD. Und zu allem Ueberfluss befinde sich der Bundesanwalt in offenem Konflikt mit dem EJPD-Vorsteher und poche auf seine Unabhängigkeit, während sich seine Truppen einen guerre des polices lieferten etc. etc. etc.
Einer Ihrer Kollegen hat meinen Informationschef Wiedmer am Freitag gefragt, ob die Lage für die Bundesanwaltschaft mittlerweile nicht äusserst ungemütlich geworden sei. Wir teilen diese Einschätzung nicht, haben uns allerdings selbst nie in einer sonderlich gemütlichen Lage empfunden. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die Arbeit einer Strafverfolgungsbehörde in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität ganz grundsätzlich kein Hort von Gemütlichkeit darstellt. Wer Gemütlichkeit sucht, hat in der Strafverfolgung nichts verloren. In der Strafverfolgung müssen und können wir mit der ständigen Kritik und Ueberprüfung unserer Arbeit leben, beispielsweise durch Prozessparteien, gerichtliche Instanzen, aber auch Politiker, Medien und Oeffentlichkeit. Zu der nicht zunehmenden, sondern ständigen Kritik zähle ich auch die vereinzelten Stimmen in Medien und Politik, die seit jeher der Meinung sind, die Bundesanwaltschaft könne nichts, wisse nichts und tue nichts, und wenn sie etwas tue, dann das Falsche etc.
Allerdings eröffnet mir die auch von uns während der letzten drei Sessionswochen festgestellte Verdichtung der Kritik in den Medien - mit ihrer Coda zum Sessionsschluss in den jüngsten Wochen- und Wochenendzeitungen Gelegenheit, um heute Montag vor Ihnen aus meiner Sicht und in eigener Sache Stellung zu nehmen. Mehrere der oben erwähnten Kritikpunkte bedürfen einer vertieften Diskussion und sind diese Diskussion auch wert. Nicht eingehen werde ich allerdings auf via Medien geäusserte Kritik hinter vorgehaltener Hand und auf Unterstellungen aus dem Hinterhalt der trüben Quellen des initiés und der sources proches de lenquête. Ebenfalls nicht eingehen werde ich auf frei erfundenene Inhalte wie angebliche Wortwechsel zwischen mir und dem EJPD-Vorsteher, bei denen zumindest einer der beiden nämlich ich nicht zugegen war.
1. Zum angeblichen Konflikt Bundesanwalt vs. Blocher
Im Rahmen der Ermächtigung in einem Strafverfahren i.S. Amtsgeheimnisverletzung aus dem Mitberichtverfahren des Bundesrats zur Tourismussubventionierung gab es eine sachliche Differenz zwischen der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und dem EJPD als Verwaltungsbehörde. Diese Differenz soll gemäss Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bundesanwaltschaft durch das Bundesgericht geklärt werden. Dazu sind Rechtsmittel und Gerichte da. Dies geschieht nicht zuletzt im Hinblick auf künftige Verfahren im Deliktsbereich Amtsgeheimnisverletzungen. Dieser an sich unaufgeregte Vorgang bei dem es weder um einen Fall von Schwerkriminalität, noch um eine Lappalie geht, sondern ganz einfach um die unterschiedliche Beurteilung eines strafrechtlichen Tatbestands - ist dank der Zuspitzung eines Sonntagsblatts als grundsätzliches Zerwürfnis bzw. als Männerfeindschaft zwischen mir und dem EJPD-Vorsteher dargestellt worden. Es war u.a. im inoffiziellen Publikationsorgan einer bestimmten Partei die Rede von Streit, Rivalitäten und Feindseligkeiten. Diese Berichte entbehren jeglicher Grundlage.
Lassen Sie mich hier ein für allemal und unmissverständlich klarstellen, dass es zwischen mir und dem EJPD-Vorsteher keinerlei Dissens oder Differenzen gibt, welche nicht im unterschiedlichen Auftrag der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und dem Auftrag des EJPD als Verwaltungsbehörde begründet wären. Diese in der Gewaltentrennung begründeten Differenzen werden im gegenseitigen Respekt und in konstruktiver Auseinandersetzung ausgetragen, wie sich das unter Magistraten gebührt. Und ich erlaube mir, hier aus meiner Sicht anzumerken, dass auch das persönliche Verhältnis zwischen mir und Bundesrat Christoph Blocher frei von persönlichen Spannungen ist - mit der Ausnahme vielleicht, dass er in der bildenden Kunst den Maler Anker dem Maler Hodler vorzieht und ich umgekehrt. Wenn in den Medien die unterschiedlichen Standpunkte zwischen dem Bundesanwalt und dem EJPD-Vorsteher thematisiert werden, mag dies dazu dienen, um grundsätzliche Positionsunterschiede zwischen Strafverfolgung einerseits und Politik und Verwaltung andererseits abzubilden. Hieraus jedoch einen Streit zwischen Bundesanwaltschaft und EJPD oder zwischen dem Bundesanwalt und dem EJPD-Vorsteher abzuleiten, ist unbegründet und falsch.
Kurzer Exkurs zum guerre des polices im EJPD: In Le Temps vom Mittwoch, sekundiert von der BaZ vom Donnerstag und von Matin Dimanche, war von einem angeblich im EJPD stattfindenden guerre des polices (Mehrzahl) bzw. einem Polizeigezänk zu lesen, bei welchem auch der Bundesanwalt zu den Streithähnen gehöre. Hier kann ich es kurz machen. Erstens gibt es im EJPD meines Wissens nur eine einzige Polizei, nämlich die Bundeskriminalpolizei, welche nach Auskunft ihres Chefs mit sich selbst weder im Krieg noch in einem Gezänk liegt. Ich entnehme den entsprechenden Artikeln zweitens, dass es beim thematisierten Streit eher um einen Streit der verschiedenen nachrichtendienstlichen Behörden des Bundes geht, zu denen die Bundesanwaltschaft bekanntlich nicht gehört. Drittens hat die Bundesanwaltschaft hier zu keiner Zeit einen Streit angezettelt und sie steht viertens als Streitpartei auch nicht zur Verfügung. Wo es um die Zusammenarbeit zwischen strafverfolgerischen bzw. kriminalpolizeilichen und nachrichtendienstlichen Behörden auf Bundesebene zwischen EJPD und Bundesanwaltschaft geht, gibt es keinen Streit, sondern konstruktive und zielgerichtete Gespräche. Soviel dazu.
Le Temps de mercredi, puis le BaZ de jeudi et le Matin Dimanche ont parlé dune guerre des polices ou de Polizeigezänk, cest-à-dire de querelle entre polices, que connaîtrait prétendument le DFJP; selon eux, le Procureur général de la Confédération ferait partie des antagonistes. Je tiens à mettre les choses au point en quelques mots. Primo, il ny a, à ma connaissance, quune seule police au DFJP; il sagit de la Police judiciaire fédérale. Si jen crois son chef, la PJF ne se trouve pas en guerre avec elle-même; elle na pas non plus de querelle, de Gezänk donc, avec soi-même. Secundo, je crois comprendre, à la lecture des articles en question, que le conflit auquel ils font allusion serait plutôt un différend opposant les divers services de renseignement de la Confédération; or, chacun sait que le Ministère public de la Confédération nen fait pas partie. Tertio, le Ministère public de la Confédération na jamais provoqué de conflits; quarto, il na pas non plus lintention de se laisser entraîner dans lun deux. Pour ce qui est de la coopération des services chargés de la poursuite pénale ou de la police judiciaire et du renseignement au niveau fédéral, entre le DFJP et le Ministère public de la Confédération, il ny a pas de différends, mais des entretiens constructifs et ciblés. Jen ai terminé. Ende des Exkurses.
2. Zur Unterstellung und Aufsicht der Bundesanwaltschaft
Es ist richtig, dass die Bundesanwaltschaft seit Inkrafttreten der Effizienzvorlage (Artikel 340bis StGB) in ihrer fachlichen Arbeit dem Bundesgericht (bis anhin der Anklagekammer in Lausanne, seit April der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts Bellinzona) unterstellt und nurmehr administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zugeordnet ist. (Was die Aufsicht über die fachliche Arbeit der Bundesanwaltschaft betrifft, haben bekanntlich auch Geschäftsprüfungsdelegation und teilweise die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments Einsicht in die von uns geführten Verfahren). Diese die BA betreffende mehrfache Unterstellungs- und Aufsichtsregelung auf der Trennlinie zwischen Judikative, Exekutive und Parlament beinhaltet tatsächlich auch nach meiner Feststellung verschiedene Problemfelder. Diese sind allerdings nicht neu und auch nicht von zunehmender Brisanz, sondern wurden und werden in Gesprächen der verschiedenen Verantwortungs-, Entscheidungs- und Aufsichtsorgane ständig thematisiert.
Es herrscht jedoch bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft weder auf seiten der administrativen noch der fachlichen Aufsichtsbehörden organisierte Verantwortungslosigkeit, das werden Ihnen auch diese Behörden gerne bestätigen. Das EJPD nimmt seine administrative Aufsicht vollumfänglich war. Es ist auch nicht so, dass die Bundesanwaltschaft, bzw. der Bundesanwalt auf seine strafverfolgerische Unabhängigkeit pocht, um frei schalten und walten zu können. Wir sind in unserer strafverfolgerischen Arbeit in erster Linie dem Gesetz verpflichtet. Aber selbstverständlich werden wir durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in der strafverfolgerischen Arbeit von A Z fachlich beaufsichtigt. Diese Aufsicht geschieht im Rahmen von regelmässigen Inspektionen und Rechenschaftsberichten; die Aufsicht wird im übrigen im direkten Kontakt mit dem Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im Rahmen des zur Zeit laufenden Aufbaus ihrer Arbeit noch enger geknüpft und verwesentlicht.
Den Sonntagszeitungen entnehme ich, dass die Problemfelder bei der Unterstellung und Aufsicht der Bundesanwaltschaft Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses Hofmann sind, den ich offenbar im Unterschied zu einigen Medien - im Wortlaut noch nicht kenne und darum nicht kommentieren kann. Ich entnehme der Medienberichterstattung, dass es darin um eine wirksame Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geht. Hierzu kann ich nur feststellen, dass eine wirksame Aufsicht durchaus im Sinne des Bundesanwalts liegt und entsprechende Gespräche nicht nur bereits mit dem Präsidenten des Bundesstrafgerichts und dem Präsidenten von dessen Beschwerdekammer, sondern auch ständig mit dem EJPD-Vorsteher geführt werden und wurden. Die Bundesanwaltschaft bietet im Problemfeld der Aufsicht Hand für sämtliche Lösungen, die fachlich angemessen sind und die dazu dienen, dass die Bundesanwaltschaft ihre Arbeit in notwendiger Unabhängigkeit von Politik und Verwaltung tun und noch besser tun kann.
3. Zur Effizienz der Effizienzvorlage
Wenn ich der Einschätzung der Medien bezüglich zunehmenden Drucks in einem Punkt voll und ganz zustimmen kann, dann betrifft dies den Finanz- und Spardruck auf die Umsetzung der Effizienzvorlage (Auf- und Ausbau von BA, FEDPOL und URA zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Geldwäscherei, Organisierter Kriminalität OK, Korruption und Wirtschaftskriminalität). Allerdings ist dieser Finanzdruck nicht neu, sondern hat bereits relativ früh in der im Frühjahr 2000 begonnenen Aufbauarbeit eingesetzt. Der Finanzdruck hat zum Einbezug der Effizienzvorlage ins EP03 (Einsparungsprogramm 03) und zu dem von Bundesrat und Parlament verordneten Marschhalt in der Aufbauarbeit geführt. Mit diesem Marschhalt müssen wir als Strafverfolgungsbehörden für eine begrenzte Zeit leben. Nicht gut und nicht gemütlich, aber wir müssen damit leben und wir nutzen diese Phase des Marschhalts zur Konsolidierung der aufgebauten Strukturen und zur Verbesserung der Arbeitsabläufe in der Zusammenarbeit von BA, FEDPOL, URA und den Kantonen.
Dass dabei Verfahren priorisiert und andere zurückgestellt werden müssen, und dass wir im Bereich der Strafverfolgung weniger mit weniger Mitteln in Angriff nehmen können (beispielsweise die von den Kantonen gewünschte Uebernahme von Wirtschaftskriminalitätsfällen), haben wir von Anfang an offen deklariert, und zwar ohne zu jammern. Dass zum heutigen Zeitpunkt, anfangs Sommer 2004, unter dem herrschenden Budget- und Spardruck sämtliche Aufgaben auf Bundesebene noch weiter zunehmend einer kritischen Evaluation und einer harten Diskussion ihrer Notwendigkeit unterzogen werden, liegt auf der Hand. Wir stellen uns dieser Diskussion mit Ueberzeugung und in aller Offenheit, und zwar nicht erst seit kurzem. Allerdings muss diese Diskussion meines Erachtens trotz aller Härte in der gebotenen Fairness geführt werden - und unter Einbezug aller Fakten, Rahmenbedingungen und Entscheidungsgrundlagen.
Fakt ist, dass es sich beim Kompetenztransfer der Effizienzvorlage weder um ein Konzept des Bundesanwalts noch um einen nach Belieben zu streichenden Budgetposten des EJPD handelt, sondern um einen Auftrag des Parlaments, der im Dezember 1999 erteilt wurde, und nun von uns bis zum Vorliegen eines anderen Auftrags ausgeführt werden muss und ausgeführt werden wird. Fakt ist, dass es bei der Effizienzvorlage nicht ausschliesslich um die internationale OK-Bekämpfung geht (zu der auch die nach dem 11. September aufgenommenen Schweizer Terrorismusermittlungen gehören), sondern ebenso um die Bekämpfung der Geldwäscherei, Korruption und von komplexen Wirtschaftsdelikten. Fakt ist, dass in der OK-Bekämpfung durch den Bund auch Verfahren geführt werden, die von einer kriminellen Organisation ausgehen, ohne dass die Täterschaft in der Schweiz im Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel direkt dieser kriminellen Organisation zugerechnet werden kann. Fakt ist ebenfalls, dass für die OK-Bekämpfung nicht allein der Bundesanwalt zuständig ist, sondern dass diese auch weiterhin - in den Kantonen wahrgenommen wird, wie das aufsehenerregende Urteil im Fall Moretti im letzten Jahr im Kanton Tessin gezeigt hat. Fakt ist, dass weder die Bundesanwaltschaft noch der Bundesrat oder das Parlament für die Umsetzung der Effizienzvorlage eine an den Haaren herbeigzogene OK-Bedrohung als Rechtfertigung geltend gemacht hätten, sondern dass wir rein pragmatisch von den in den Kantonen bereits geführten OK-Fällen ausgingen. Fakt ist, dass wir nicht den Polizeistaat ausgebaut haben, sondern den Rechtsstaat stärken. Fakt ist schliesslich auch, dass die Umsetzung der Effizienzvorlage nicht zu einem aufgeblähten Polizei- und Strafverfolgungsapparat auf Bundesebene geführt hat, sondern dass die Grösse von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei und URA der Grösse der Strafverfolgungsbehörden eines kleineren bis mittleren Kantons entspricht.
Was die Kritik der Kantone an der Effizienz der Effizienzvorlage (und der von Sparpolitikern gerne gehörte jüngste Ruf nach einem Rücktransfer der Kompetenzen vom Bund zurück zu den Kantonen) betrifft, so weise ich darauf hin, dass die Kritik der Kantone die Umsetzung der Effizienzvorlage von Anfang an begleitet hat. In der ersten Phase der Umsetzung zielte die Kritik darauf ab, den Kantonen würde mit dem Personal wertvolles Knowhow zum Bund abgezogen und die Rekrutierung des Bundes würde einzelne Kantone in Erfüllung ihrer strafverfolgerischen Aufgaben schwächen. Als sich zeigte, dass dies nicht der Fall war, drehte sich der Wind, und es wurde moniert, bei der Bundesanwaltschaft sei nicht genügend erfahrenes Personal mit entsprechendem Fachwissen vorhanden. Stimmt nicht. Unsere Staatsanwälte haben durchwegs mehrjährige Berufserfahrung in der Strafverfolgung der Kantone. Und auf meine Mitarbeitenden lasse ich grundsätzlich nichts kommen.
Im Rahmen der kritischen Evaluation und der harten Diskussion unter dem oben angeführten Spardruck wird auch vermehrt gefordert, die Strafverfolgung des Bundes müsse nun Sofort-Erfolge in den von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei geführten Fällen vorweisen, in Form von Verurteilungen vor Gericht. Damit haben wir und habe ich grundsätzlich keinerlei Probleme, mit der vorgezogenen Deadline hingegen schon. Wir haben immer offen deklariert, dass die von uns seit dem 1. Januar 2002 eröffneten, komplexen Verfahren in den grenzüberschreitenden Deliktsfeldern der Schwerstkriminalität eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von zwei bis drei Jahren bis zur Beurteilung vor Gericht benötigen und dass wir aufgrund der ersten Erfahrungen eher von einer längeren als einer kürzeren Verfahrensdauer ausgehen müssen. Das heisst nun auch, dass man uns der Fairness halber bei der Beurteilung unserer Arbeit die von Anfang an geplante und deklarierte Zeit einräumt, und nicht unter dem Spardruck während des Spiels die Regeln ändert und nach schnellen Erfolgen ruft, die wir weder geplant noch in Aussicht gestellt haben oder je in Aussicht hätten stellen können.
Dasselbe gilt für die Auslastung des neuen Bundesstrafgerichts, bzw. den Vorwurf, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona fehle es an Arbeit, weil die Bundesanwaltschaft nicht effizient genug arbeite. Ich erinnere an folgendes: weder Bundesanwaltschaft noch Bundeskriminalpolizei sind zur Frage, wann das Bundesstrafgericht seine Pforten zu öffnen habe, konsultiert worden. Aber wir haben letzten Herbst nach Bekanntgabe des Termins für den Beginn der operativen Arbeit in Bellinzona, basierend auf unserer Planung, in Aussicht gestellt, dass die Bundesanwaltschaft im Lauf von 2004 zehn bis zwölf Anklagen einreichen würde. Daran beabsichtigen wir uns zu halten. Dies hängt allerdings nicht allein von der BA ab. Wenn jetzt bereits und zwar nicht vom Präsidenten des Bundesstrafgerichts die Klage ertönt, das Bundesstrafgericht habe nichts zu tun und sei bis Ende Jahr nicht ausgelastet, dann erscheint mir dies erstens verfrüht, und zweitens tendenziös. Es wird sich im Lauf des Herbsts zeigen, ob die Bundesanwaltschaft die Anklagen in der für dieses Jahr in Aussicht gestellten Anzahl wird einreichen können. Ab diesem Zeitpunkt werden wir uns der Diskussion über die Auslastung des Bundesstrafgerichts mit den von uns geführten Fällen stellen, zusammen mit der Bundeskriminalpolizei und zusammen mit den von der Bundesanwaltschaft in aller Unabhängigkeit stehenden Eidgenössischen Untersuchungsrichtern, die im Strafverfahrens des Bundes unsere entscheidenden Partner darstellen.
4. Ceterum Censeo
Ich möchte an diesem Punkt meine Ausführungen abschliessen mit einigen zusammenfassenden Bemerkungen, was die Diskussion unserer Arbeit und unserer Arbeitsweise betrifft.
Erlauben Sie mir, an diesem Punkt zu einem Bild zu greifen (nicht Hodler, nicht Anker, sondern Roschacher): Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalpolizei und Untersuchungsrichteramt sitzen in der Arbeit der Strafverfolgung des Bundes im gleichen Boot, und dieses Boot ist weiterhin auf dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Kurs. Natürlich ist der Wellengang in den letzten Wochen um einiges rauher geworden und der Gegenwind - von verschiedenen Seiten - ziemlich stark. Aber es herrscht weder Panik noch Untergangsstimmung an Bord der Strafverfolgung des Bundes. Wir machen unvermindert, stetig und mit einer gewissen Hartnäckigkeit weiterhin Fahrt auf unser Ziel hin, dass uns einige grosse Fische in den Tiefen der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität ins Netz gehen werden.
Wir stellen uns in aller Offenheit und aller einer Strafverfolgungsbehörde möglichen Transparenz dieser Diskussion, wo immer sie geführt wird, ob in den Medien oder im Parlament oder im Bundesrat.
Aber ich fordere von allen Teilnehmenden dieser Diskussion die nötige Fairness: Messen Sie uns nicht an unqualifizierten Anwürfen aus trüben Quellen oder an den Kassandra-Rufen schlecht informierter Dritter.
Messen Sie unsere Worte an unseren Taten und messen Sie unsere Taten an unseren Worten. Nur dies.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine faire Berichterstattung.