BA: Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei schliessen die Einrichtung ihrer drei regionalen Zweigstellen ab
Bern (ots)
Bern, 1. Juli 2004. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes: Mit der Eröffnung der regionalen Büros im Tessin, in der Westschweiz und heute in Zürich schliessen die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei eine weitere wichtige Etappe ihrer Dezentralisierung ab.
Mit der heutigen Eröffnung der Zweigstelle Zürich der Bundesanwaltschaft (BA) und der Bundeskriminalpolizei (BKP) ist die Dezentralisation dieser beiden Strafverfolgungsbehörden abgeschlossen. Die fortlaufende Umsetzung der neuen Strukturen bei den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden erstreckt sich über mehrere Jahre. Von Anfang an vorgesehen waren dabei nicht nur die Verstärkung der Teams in Bern, sondern auch die Eröffnung zusätzlicher Büros in den Kantonen. Die Staatsanwälte des Bundes mit ihren Teams sowie die Ermittlungsbeamten der BKP werden dort unter demselben Dach zusammenarbeiten, was die tägliche Arbeit vereinfachen wird. Ein weiteres Ziel dieser regionalen Präsenz der Bundesbehörden ist die verstärkte Zusammenarbeit mit den dortigen kantonalen Behörden.
Die Büros der Zweigstellen befinden sich in Zürich, Lausanne und Lugano. Als erstes zogen am 1. März drei Staatsanwälte der BA mit ihren Teams und gut zwanzig Mitarbeitende der BKP nach Lausanne um. Die Büros in Lugano wurden am 1. April 2004 eröffnet und bieten seither Platz für zwei Staatsanwälte mit ihren Teams und knapp zwanzig Mitarbeitende der BKP. In Zürich werden vier Staatsanwälte mit ihren Teams und gut dreissig Mitarbeitende der BKP arbeiten.
Im Dezember 1999 stimmte das Parlament dem Entwurf über die Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung zu. Die neuen Zuständigkeiten sind am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Seither wurden sowohl bei der BA wie auch bei der BKP neue Strukturen gebildet. Von Anfang an war dabei geplant, dass dezentralisierte Einheiten in den Kantonen gebildet werden sollten: Diese Vorgabe wurde nun mit diesen drei Zweigstellen umgesetzt.
Die Teams in den Zweigstellen behandeln dieselbe Art Verfahren wie diejenigen in Bern. Dabei handelt es sich aber ausschliesslich um Fälle im Bereich der neuen Bundeszuständigkeiten, d. h. um komplexe Verfahren im Bereich des organisierten Verbrechens auf interkantonaler oder internationaler Ebene im Zusammenhang mit Schwerstkriminalität, also hauptsächlich um organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption. Alle Fälle im Bereich der klassischen Bundeskompetenzen werden wie bis anhin in Bern behandelt.
Die Informationsverantwortliche: Andrea Sadecky, Mediensprecherin BA, Tel. 031 / 324 324 0