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Bundesanwaltschaft BA

BA: Abstürze von Crossair-Flugzeugen bei Nassenwil und Bassersdorf

Bern (ots)

Bern, 17. Januar 2005. Im Zusammenhang mit den
Flugzeugabstürzen von Crossair-Maschinen bei Nassenwil (10.01.2000) 
und Bassersdorf (24.11.2001) beantragt die Schweizerische 
Bundesanwaltschaft dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt die 
Eröffnung einer Voruntersuchung.
Die Bundesanwalt eröffnete im Februar 2004 im Zusammenhang mit den 
Flugzeugabstürzen von Crossair-Maschinen in Nassenwil (10.01.2000) 
und bei Bassersdorf (24.11.2001) ein gerichtspolizeiliches 
Ermittlungsverfahren. Das Strafverfahren wurde am 12. März 2004 auf 
die damaligen Verantwortlichen von Crossair und Bundesamt für 
Zivilluftfahrt betreffend Verdacht fahrlässiger Tötung (Art. 117 des 
Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB] und fahrlässiger schwerer 
Körperverletzung (Art. 125 StGB) ausgedehnt.
Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen des gerichtspolizeilichen 
Ermittlungsverfahrens eine beträchtliche Zahl von Unterlagen und 
Dokumenten geprüft und ausgewertet, zahlreiche Abklärungen 
vorgenommen und Zeugen befragt. Das Strafverfahren richtet sich 
gegen 7 Beschuldigte. Das Eidg. Untersuchungsrichteramt wird die 
Ermittlungen fortsetzen und die Akten danach mit einem 
Schlussbericht der Bundesanwaltschaft zustellen. Diese wird 
entscheiden, ob Anklage vor Gericht erhoben werden wird.
Der Informationsverantwortliche:
Peter Lehmann, Information BA, Tel. 031 / 324 324 0

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