BA: Abstürze von Crossair-Flugzeugen bei Nassenwil und Bassersdorf
Bern (ots)
Bern, 17. Januar 2005. Im Zusammenhang mit den Flugzeugabstürzen von Crossair-Maschinen bei Nassenwil (10.01.2000) und Bassersdorf (24.11.2001) beantragt die Schweizerische Bundesanwaltschaft dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt die Eröffnung einer Voruntersuchung.
Die Bundesanwalt eröffnete im Februar 2004 im Zusammenhang mit den Flugzeugabstürzen von Crossair-Maschinen in Nassenwil (10.01.2000) und bei Bassersdorf (24.11.2001) ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren. Das Strafverfahren wurde am 12. März 2004 auf die damaligen Verantwortlichen von Crossair und Bundesamt für Zivilluftfahrt betreffend Verdacht fahrlässiger Tötung (Art. 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB] und fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 StGB) ausgedehnt.
Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens eine beträchtliche Zahl von Unterlagen und Dokumenten geprüft und ausgewertet, zahlreiche Abklärungen vorgenommen und Zeugen befragt. Das Strafverfahren richtet sich gegen 7 Beschuldigte. Das Eidg. Untersuchungsrichteramt wird die Ermittlungen fortsetzen und die Akten danach mit einem Schlussbericht der Bundesanwaltschaft zustellen. Diese wird entscheiden, ob Anklage vor Gericht erhoben werden wird.
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