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Bundesanwaltschaft BA

BA: Das Tessiner Strafverfahren in Zusammenhang mit SUVA-Immobilienverkäufen wird von der Bundesanwaltschaft weitergeführt

Bern (ots)

Bern/Lugano, 4. Oktober 2005. Die Staatsanwaltschaft
des Kantons Tessin und die Bundesanwaltschaft teilen mit, dass das 
von den Tessiner Strafverfolgungsbehörden anfangs September 2005 
eröffnete und mittlerweile gegen sieben Personen geführte 
Strafverfahren in Zusammenhang mit Immobilienverkäufen der SUVA von 
der Bundesanwaltschaft übernommen und auf Bundesebene weitergeführt 
wird.
Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Ermittlungsverfahren und im 
Hinblick auf allfällige weitere Abklärungen über die internen 
Entscheidungsprozesse im Immobilienbereich der SUVA sowie unter 
Berücksichtigung des nationalen Interessens drängt sich die Übergabe 
des Strafverfahrens an die Strafverfolgungsbehörde des Bundes trotz 
der grundsätzlichen Bereitschaft der Tessiner Ermittlungsbehörden 
zur weiteren Untersuchung des Sachverhalts auf. Bei einem der 
Hauptbeschuldigten, der unter Verdacht unter anderem der passiven 
Korruption und des Betrugs steht, handelt es sich um einen 
Bundesbediensteten, welcher gemäss Art. 340 StGB im Hinblick auf 
mutmassliche Amtsdelikte der Bundesgerichtsbarkeit untersteht.
Aus diesen Gründen hat die Bundesanwaltschaft, welche mit der 
Tessiner Staatsanwaltschaft seit Beginn der Ermittlungen in 
ständigem Kontakt stand, gestern Montag das von der Tessiner 
Staatsanwaltschaft am 16. September 2005 eingereichte 
Delegationsbegehren formell abgewiesen und damit das Verfahren 
übernommen. Heute Dienstag haben die in einem „Pool“ 
zusammengefassten Tessiner Staatsanwälte, welche bis heute den 
Verlauf der Ermittlungen in hoher Dringlichkeit gewährleisteten, die 
Uebergabe des Verfahrens mit den Akten und den nötigen Informationen 
an die Bundesanwaltschaft vorgenommen. Diese wird nun die 
Ermittlungen und die Strafuntersuchung auf Bundesebene weiterführen 
und gegebenenfalls vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona zur 
Anklage bringen.
Zur Zeit befinden sich im Kanton Tessin noch zwei Beschuldigte wegen 
Flucht- und Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft. Fünf Personen 
wurden mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit der 
Verfahrensleitung geht auch die Information der Medien auf die 
Bundesanwaltschaft über. Diese weist allerdings darauf hin, dass mit 
Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen vorderhand keine weiteren 
Auskünfte zum Verlauf des Verfahrens erteilt werden können.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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