BA: Das Tessiner Strafverfahren in Zusammenhang mit SUVA-Immobilienverkäufen wird von der Bundesanwaltschaft weitergeführt
Bern (ots)
Bern/Lugano, 4. Oktober 2005. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin und die Bundesanwaltschaft teilen mit, dass das von den Tessiner Strafverfolgungsbehörden anfangs September 2005 eröffnete und mittlerweile gegen sieben Personen geführte Strafverfahren in Zusammenhang mit Immobilienverkäufen der SUVA von der Bundesanwaltschaft übernommen und auf Bundesebene weitergeführt wird.
Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Ermittlungsverfahren und im Hinblick auf allfällige weitere Abklärungen über die internen Entscheidungsprozesse im Immobilienbereich der SUVA sowie unter Berücksichtigung des nationalen Interessens drängt sich die Übergabe des Strafverfahrens an die Strafverfolgungsbehörde des Bundes trotz der grundsätzlichen Bereitschaft der Tessiner Ermittlungsbehörden zur weiteren Untersuchung des Sachverhalts auf. Bei einem der Hauptbeschuldigten, der unter Verdacht unter anderem der passiven Korruption und des Betrugs steht, handelt es sich um einen Bundesbediensteten, welcher gemäss Art. 340 StGB im Hinblick auf mutmassliche Amtsdelikte der Bundesgerichtsbarkeit untersteht.
Aus diesen Gründen hat die Bundesanwaltschaft, welche mit der Tessiner Staatsanwaltschaft seit Beginn der Ermittlungen in ständigem Kontakt stand, gestern Montag das von der Tessiner Staatsanwaltschaft am 16. September 2005 eingereichte Delegationsbegehren formell abgewiesen und damit das Verfahren übernommen. Heute Dienstag haben die in einem Pool zusammengefassten Tessiner Staatsanwälte, welche bis heute den Verlauf der Ermittlungen in hoher Dringlichkeit gewährleisteten, die Uebergabe des Verfahrens mit den Akten und den nötigen Informationen an die Bundesanwaltschaft vorgenommen. Diese wird nun die Ermittlungen und die Strafuntersuchung auf Bundesebene weiterführen und gegebenenfalls vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona zur Anklage bringen.
Zur Zeit befinden sich im Kanton Tessin noch zwei Beschuldigte wegen Flucht- und Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft. Fünf Personen wurden mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit der Verfahrensleitung geht auch die Information der Medien auf die Bundesanwaltschaft über. Diese weist allerdings darauf hin, dass mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen vorderhand keine weiteren Auskünfte zum Verlauf des Verfahrens erteilt werden können.
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