Weko: Wahl des neuen VR-Präsidenten von Le Temps unter Bedingungen genehmigt
Bern (ots)
Die Weko hat am 28. Mai 2001 entschieden, dass die Wahl von Stéphane Garelli zum Präsidenten des Verwaltungsrates der Le Temps SA nur unter Bedingungen erfolgen kann.
Mit Entscheid vom 28. Mai 2001 hat die Wettbewerbskommission (Weko) entschieden, dass Herr Stéphane Garelli nur unter zwei alternativen Bedingungen zum Präsidenten des Verwaltungsrates der Le Temps SA gewählt werden kann. Entweder verzichtet er auf seine Mandate, die er für die Fondation de famille Sandoz ausübt oder diese veräussert die Aktien, die sie an der SA du Journal de Genève et Gazette de Lausanne hält, vor dem Amtsantritt von Herrn Garelli.
Die Weko hat im Dezember 1997 den Zusammenschluss der Nouveau Quotidien SA bzw. Edipresse und der SA du Journal de Genève et Gazette de Lausanne zur neuen Le Temps SA zugelassen. Die Zulassung war jedoch mit der Erfüllung verschiedener Auflagen verbunden. Insbesondere muss der Präsident der Le Temps SA zwingend von den Hauptaktionären unabhängig sein.
Die Fondation de famille Sandoz ist Aktionärin der SA du Journal de Genève et Gazette de Lausanne. Deshalb verlangt die Weko, dass Herr Garelli nicht gleichzeitig die Interessen der Le Temps SA und der Fondation Sandoz vertritt, solange diese Aktionärin an der SA du Journal de Genève et Gazette de Lausanne ist.
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