Weko eröffnet eine Untersuchung gegen Coop
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. Dezember 2001 gegen Coop eine Untersuchung eröffnet. Diese soll zeigen, ob Coop mit einem generellen Abzug am Rechnungsbetrag ihrer Lieferanten gegen das Kartellgesetz verstösst.
Aufgrund einer Anzeige hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission im Februar 2001 gegen Coop eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Coop über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese missbraucht. Seit 1. Januar 2001 verlangt Coop den sog. CoopForte-Bonus, der in einem systematischen Abzug von 0.5% am Rechnungsbetrag der Lieferantenrechnungen besteht. Das Kartellgesetz verbietet marktbeherrschenden Unternehmen, ihren Lieferanten unangemessene Preise oder sonstige unangemessene Geschäftsbedingungen aufzuzwingen (Art. 7 Abs. 2 lit. c Kartellgesetz).
Die Untersuchung soll zeigen, ob das Geschäftsgebaren von Coop als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu qualifizieren ist.
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Patrick Krauskopf
Vizedirektor
Tel. +41/31/323'53'40
Internet: patrick.krauskopf@weko.admin.ch
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