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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchungen über die Vertriebspartnerschaften der Axpo

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. März 2002
vier Untersuchungen gegen Elektrizitätswerke der Axpo-Gruppe
eröffnet. Die Untersuchungen sollen zeigen, ob diese Unternehmen
durch Vertriebspartnerschaften mit Endverteilern gegen das
Kartellgesetz verstossen.
Die vier Elektrizitätswerke AEW Energie AG (AEW),
Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT), Elektrizitätswerke des
Kantons Zürich (EKZ) und St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
(SAK) schliessen in ihrem Netzgebiet mit Endverteilern (oftmals
Gemeindewerken) Vertriebspartnerschaften ab. Dabei verpflichten sich
die Endverteiler u.a. über längeren Zeitraum zum exklusiven Bezug des
Stroms beim entsprechenden Werk und erhalten Rabatte auf die
bisherigen Tarife. Da AEW, EKT, EKZ und SAK zur Axpo-Gruppe gehören,
ist in der Regel auch die Axpo AG in diese Verträge involviert.
Eine im August 2001 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür
ergeben, dass AEW, EKT, EKZ, SAK und Axpo AG mit den
Vertriebspartnerschaften eine marktbeherrschende Stellung
missbrauchen könnten. Zum einen werden den Endverteilern
möglicherweise unangemessene Bedingungen für den Strombezug gestellt.
Zum anderen könnten die längerfristigen Exklusivverträge Massnahmen
im Vorfeld einer möglichen Liberalisierung darstellen, welche
künftige Konkurrenten im Wettbewerb behindern.
Die vier eingeleiteten Untersuchungen sollen nun zeigen, ob das
Verhalten ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer
marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Kontakt:

Patrik Ducrey
Tel. +41/31/234'96'78
Mobile +41/79/345'01'44
E-Mail: patrik.ducrey@weko.admin.ch

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