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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko bewilligt den teilweisen vorzeitigen Vollzug des Zusammenschlussvorhabens zwischen Ernst & Young und Arthur Andersen

Bern (ots)

Ernst & Young und Arthur Andersen haben am 28. Mai
2002 ihr Zusammenschlussvorhaben bei der Wettbewerbskommission (Weko)
gemeldet. Um einem Vertrauensverlust in Arthur Andersen
entgegenzuwirken, haben sie beantragt, dass Arthur Andersen ab sofort
verbundenes Mitglied von Ernst & Young International werden darf.
Die Weko hat dies als Vollzugshandlung beurteilt und aus wichtigen
Gründen vorzeitig bewilligt. Das Zusammenschlussvorhaben wird nun
einer einmonatigen Vorprüfung unterzogen. Die Vorprüfung endet
spätestens am 1. Juli 2002.

Kontakt:

Rolf Dähler
Tel. +41/31/322'20'41
mailto:rolf.daehler@weko.admin.ch

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