Weko bewilligt den teilweisen vorzeitigen Vollzug des Zusammenschlussvorhabens zwischen Ernst & Young und Arthur Andersen
Bern (ots)
Ernst & Young und Arthur Andersen haben am 28. Mai 2002 ihr Zusammenschlussvorhaben bei der Wettbewerbskommission (Weko) gemeldet. Um einem Vertrauensverlust in Arthur Andersen entgegenzuwirken, haben sie beantragt, dass Arthur Andersen ab sofort verbundenes Mitglied von Ernst & Young International werden darf.
Die Weko hat dies als Vollzugshandlung beurteilt und aus wichtigen Gründen vorzeitig bewilligt. Das Zusammenschlussvorhaben wird nun einer einmonatigen Vorprüfung unterzogen. Die Vorprüfung endet spätestens am 1. Juli 2002.
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