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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko büsst National wegen Verletzung der Meldepflicht

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt,
dass die National-Versicherung den Erwerb der Coop Leben verspätet
gemeldet hat. Am 24. Juni 2002 wurde deswegen eine entsprechende
Sanktion verhängt. Im Hinblick auf künftige Fälle wird eine
Verschärfung der bisher eher milden Sanktionspraxis geprüft.
Die National-Versicherungs-Gesellschaft (National) hatte im Sommer
2001 die Mehrheit an der Coop Leben erworben. Die als Genossenschaft
organisierte Coop Leben sollte zunächst in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt werden; mittels einer Kapitalerhöhung wäre anschliessend
eine Übernahme durch die National ermöglicht worden.
Entgegen diesem ursprünglichen Plan wurde den Teilhabern der Coop
Leben bereits bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
angeboten, ihre Aktien an die National abzutreten. Auf diese Weise
erwarb die National die Mehrheit an Coop Leben, ohne den
Zusammenschluss der Weko vorschriftsgemäss gemeldet zu haben. Da die
National gutgläubig gehandelt hatte, fiel die Sanktion in diesem Fall
relativ milde aus.
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat allerdings in einem
kürzlich ergangenen Entscheid die bisherigen Sanktionen der Weko als
nur beschränkt wirksam bezeichnet, da sie im Verhältnis zum
gesetzlichen Maximum von einer Million Franken relativ bescheiden
ausgefallen waren. Die Weko wird daher prüfen, ob ihre
Sanktionspraxis in künftigen Entscheiden verschärft werden soll.
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich.

Kontakt:

Dr. Philippe Gugler
Tel. +41/31/324'96'77
mailto:philippe.gugler@weko.admin.ch

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