Weko büsst National wegen Verletzung der Meldepflicht
Bern (ots)
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass die National-Versicherung den Erwerb der Coop Leben verspätet gemeldet hat. Am 24. Juni 2002 wurde deswegen eine entsprechende Sanktion verhängt. Im Hinblick auf künftige Fälle wird eine Verschärfung der bisher eher milden Sanktionspraxis geprüft.
Die National-Versicherungs-Gesellschaft (National) hatte im Sommer 2001 die Mehrheit an der Coop Leben erworben. Die als Genossenschaft organisierte Coop Leben sollte zunächst in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden; mittels einer Kapitalerhöhung wäre anschliessend eine Übernahme durch die National ermöglicht worden.
Entgegen diesem ursprünglichen Plan wurde den Teilhabern der Coop Leben bereits bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft angeboten, ihre Aktien an die National abzutreten. Auf diese Weise erwarb die National die Mehrheit an Coop Leben, ohne den Zusammenschluss der Weko vorschriftsgemäss gemeldet zu haben. Da die National gutgläubig gehandelt hatte, fiel die Sanktion in diesem Fall relativ milde aus.
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat allerdings in einem kürzlich ergangenen Entscheid die bisherigen Sanktionen der Weko als nur beschränkt wirksam bezeichnet, da sie im Verhältnis zum gesetzlichen Maximum von einer Million Franken relativ bescheiden ausgefallen waren. Die Weko wird daher prüfen, ob ihre Sanktionspraxis in künftigen Entscheiden verschärft werden soll.
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