weko: Einvernehmliche Regelung: Citroën (Suisse) SA hebt Klauseln in ihren Händlerverträgen auf
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 eine einvernehmliche Regelung mit Citroën (Suisse) SA genehmigt. Darin verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA zwei Klauseln in ihren Händlerverträgen aufzuheben.
Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung der Weko bildeten zwei Klauseln in den Händlerverträgen von Citroën (Suisse) SA, welche geographische Beschränkungen enthielten, indem die Möglichkeit der Beschaffung und des Absatz von neuen Fahrzeugen im Ausland einschränkten.
Im Laufe der Untersuchung konnte eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Danach verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA, die umstrittenen Klauseln in den Händlerverträgen aufzuheben. Zudem ging Citroën die Verpflichtung ein, Massnahmen zu treffen, damit in Zukunft der Schweizer Markt in Bezug auf das Vertriebssystem gleich behandelt wird wie die anderen Märkte der EU, soweit die Weko die Regeln der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in ihrer künftigen Praxis berücksichtigt.
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