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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen gegen Cablecom zur Aufschaltung von Teleclub digital

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 23. September 2002 Cablecom mittels vorsorglicher Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort das digitale Teleclub Programm aufzuschalten.

Cablecom versorgt seit Jahren als Kabelnetzbetreiberin den grössten 
Anteil der Teleclub-Abonnenten in der Deutschschweiz mit den 
analogen Programmen von Teleclub. Seit März dieses Jahres verfügt 
Teleclub über eine Konzession für die digitale Ausstrahlung ihres 
Programms. Der Empfang eines digitalen Programms erfordert eine sog. 
Set-Top-Box. Teleclub ist für die Verbreitung ihrer Programme auf 
das in der Schweiz grösste Kabelnetz von Cablecom angewiesen. 
Cablecom macht die Aufschaltung von Teleclub unter anderem von der 
Bedingung abhängig, dass Teleclub auf den Einsatz ihrer eigenen Set- 
Top-Box verzichtet, und stattdessen die SwissFun Set-Top-Box der 
Cablecom verwendet. Seit 17. September 2002 strahlt Cablecom ein 
eigenes digitales Abonnementsfernsehen aus.
Die Weko ist zum Schluss gelangt, dass Cablecom durch dieses 
Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre marktbeherrschende 
Stellung missbraucht, indem sie die Unternehmen, die in Konkurrenz 
zum eigenen Abonnementsfernsehen stehen, diskriminiert. Damit wird 
Wettbewerb im Markt für Abonnementsfernsehen praktisch vollständig 
verhindert.
Die Bevorzugung des eigenen Produkts hat aufgrund der Dynamik des 
Marktes für (digitales) Abonnementsfernsehen weitreichende Folgen 
auf dessen künftige Struktur, weshalb besondere Dringlichkeit 
geboten ist. Deshalb muss die Weko bereits vor Erlass des 
Hauptentscheids dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbehinderung 
beseitigt wird.
Cablecom wird aus diesem Grund mittels vorsorglicher Massnahme 
verpflichtet, ab sofort das digitale Teleclub Programm aufzuschalten 
und die Teleclub Set-Top-Box zuzulassen.
In der gleichzeitig eingeleiteten Untersuchung wird die Weko 
detailliert prüfen, inwieweit das Verhalten von Cablecom gegen das 
Kartellgesetz verstösst.
Kontaktpersonen
Prof Roland von Büren
079 667 90 15
Dr. Patrik Ducrey
079 345 01 44
031 324 96 78 
patrik.ducrey@weko.admin.ch
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