weko: Weko verbietet wettbewerbsverzerrende Klausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Entscheid vom 18. November 2002 die sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen verboten. Diese Klausel untersagt den Händlern, welche Kreditkarten akzeptieren, bei unterschiedlichen Zahlungsmitteln verschiedene Preise zu verlangen.
Für jeden Kauf, der mit einer Kreditkarte getätigt wird, muss der Verkäufer dem Kreditkartenunternehmen eine Kommission bezahlen. Diese kann mehrere Prozente vom Kaufpreis ausmachen.
Die Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen untersagt den Händlern, die Kommission auf die Kreditkarten-Nutzer zu überwälzen oder Kunden, welche andere Zahlungsmitteln verwenden, unterschiedliche Preise zu verlangen. Die Weko hat nun entschieden, dass diese Klausel gegen das Kartellgesetz verstösst.
Die Untersuchung hat ergeben, dass die vier grössten in der Schweiz tätigen Kreditkartenunternehmen Cornèr Banca, Europay, Swisscard AECS und UBS Card Center im Kreditkarten-Akzeptanzgeschäft ("Acquiring") eine kollektiv marktbeherrschende Stellung einnehmen. Diese erlaubt es ihnen, den Händlern die Nichtdiskriminierungsklausel aufzuzwingen. Indem die Klausel die Händler in ihrer Preissetzungsfreiheit beschränkt, stellt sie eine unangemessene Geschäftsbedingung und somit ein Missbrauch ihrer kollektiv marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Kartellgesetzes dar.
Die Weko hat deshalb die Nichtdiskriminierungsklausel für unzulässig erklärt.
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