weko: Private Gebäudeversicherung: Keine Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsabrede
(ots)Eine Vorabklärung des Sekretariats der Wettbewerbskommission hat keine Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsabrede zwischen den privaten Gebäudeversicherern ergeben. Die Prämienunterschiede zwischen Privatversicherern und den kantonalen Gebäudeversicherungsmonopolen sind durch andere Faktoren erklärbar.
Abklärungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hatten ergeben, dass die Prämien der privaten Gebäudeversicherer in den Jahren 1990 bis 2000 durchschnittlich über den Prämien der kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole lagen. Die Privatversicherer waren auch unter Berücksichtigung der höheren Risiken in den Kantonen mit Privatversicherern ungefähr 13 % teurer als die Gebäudeversicherungsmonopole. Um abzuklären, ob diese Prämienunterschiede allenfalls auf eine Abrede zwischen den privaten Gebäudeversicherern zurückzuführen sind, hat das Sekretariat am 15. April 2003 eine Vorabklärung eröffnet.Die Vorabklärung hat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung geliefert. Für die Berechnung der Prämie verwenden die Versicherungsgesellschaften beispielsweise keine einheitlichen Kriterien. Der durchschnittliche Prämiensatz der privaten Gebäudeversicherer ist ausserdem zwischen 1993 und 2002 um ca. 12 % gesunken. Die Ursache für die Prämienunterschiede zwi-schen Privat- und Monopolversicherern könnten unter anderem in höheren Marketing- und Akquisitionskosten der Privatversicherer liegen. Zudem muss das Risikokapital der kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole im Gegensatz zu demjenigen der Privatversicherer nicht abgegolten werden.
Kontaktperson Dr. Olivier Schaller 031 / 322 21 23 olivier.schaller@weko.admin.ch
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